Nach aktuellen Schätzungen sind derzeit noch etwa 4,5 Millionen Häuser von Asbest in der Dacheindeckung betroffen, obwohl der gesundheitsschädliche Werkstoff seit 1993 verboten ist. [Weiterlesen]
Dachsanierung
Was bedeutet die EnEV für Dachausbau und Sanierung?
Sobald eine Sanierung geplant ist oder ein Neubau realisiert wird, kommt unausweichlich das Gebäudeenergiegesetz, Abkürzung GEG, ins Spiel – und das, was es für Hausbesitzer bedeutet: die rechtlich bindende Verpflichtung zu energiesparenden Maßnahmen.
Das Gebäudeenergiegesetz löste 2021 zwei Vorgängergesetze ab, nämlich die EnEV (Energieeinsparverordnung) und das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG). Es legt die Kriterien fest, denen sanierte Bestandsimmobilien und Neubauten energetisch Rechnung tragen müssen.
Hier die wichtigsten Informationen in der Übersicht:
1. Welche GEG-Vorschriften sind wann für die Dachsanierung wichtig?
Eine allgemeine Sanierungs- oder Dämmpflicht besteht offiziell nicht. Die GEG-Vorschriften sind aber einzuhalten, sobald im Zuge einer Sanierung die sogenannte Bagatellgrenze überschritten und mehr als 10% des Daches oder der Fassade erneuert werden – das heißt in den allermeisten Fällen automatisch. Dann gibt das GEG Mindeststandards vor. Dies gilt auch, wenn beispielsweise nur eine Dachdeckung ausgetauscht wird. Es handelt sich also um Bestimmungen, die an eine Bedingung gebunden sind: Wird das Haus saniert, greift die Vorgabe. GEG-frei ist bei älteren Objekten eigentlich nur der Außenanstrich, solange keine Erneuerung des Putzes stattfindet.
Für Altbauten gilt bei Dachausbauten und Sanierungen also:
- Das Dach oder zumindest die oberste Geschossdecke müssen gedämmt werden. Dabei sind die im GEG festgelegten Referenzwerte zu erreichen.
- Beim Austausch von Bauteilen, z. B. Dachfenstern, müssen die neuen Teile den Referenzwerten entsprechen.
- Diese Regelungen gelten, wenn ein vorhandenes, schon selbst bewohntes oder beispielsweise geerbtes Haus saniert oder ein Bestandsbau gekauft wird. Beim Erwerb einer Altimmobilie muss innerhalb von zwei Jahren eine energetische Sanierung erfolgen, wenn das Gebäude unter den Grenzwerten liegt.
2. Wie wird man den GEG-Vorschriften bei der Sanierung gerecht?
Bei der Dachsanierung wird ein verbesserter Energiestandard vor allem durch effiziente Dämmung erreicht. Durch sie muss die Norm nach DIN 4108-2 für den maximalen Wärmedurchgangs-Koeffizienten erfüllt werden. Dieser wird auch als U-Wert bezeichnet. An ihm lassen sich die Dämmeigenschaften eines Bauteils erkennen – je niedriger, desto besser. Der im Zuge der Sanierung erreichte U-Wert ist von Sachverständigen bzw. dem ausführenden Fachbetrieb zu dokumentieren – auch dann, wenn die Modernisierung als solche nicht genehmigungspflichtig ist.
Empfehlung: Es sollten nicht nur die aktuell gerade noch erlaubten Grenzwerte angepeilt, sondern wenn möglich bessere erreicht werden. Das spart mehr Heizkosten und macht das Gebäude zukunftssicher. Außerdem gibt es für bessere Werte mehr Fördermittel.
3. Beispiele für U-Werte bei der Dachsanierung:
Bauteil | U-Wert | Maßnahme (Option) |
---|---|---|
Steildach | 0,24 | Dämmung bis zu 16cm Stärke |
Oberste Geschossdecke | 0,24 | Dämmung bis zu 18cm Stärke |
Flachdach | 0,20 | Dämmung bis zu 20cm Stärke |
Dachfenster | 1,4 | Thermo- oder Energieverglasung |
4. Welche Abweichungen erlaubt das GEG?
In drei Fällen sieht das GEG Abweichungen von den Standardregelungen vor: Bei begrenztem Platz für eine Dämmung, bei einer Einblasdämmung und beim Einsatz von Naturdämmstoffen. Ein Beispiel für das Kriterium „begrenzter Platz“ ist eine Zwischensparrendämmung, bei der die mögliche Dämmschichtdicke von der vorhandenen Sparrenstärke abhängt. In diesem Fall entspricht den Anforderungen bereits, wenn die höchstmögliche Dämmungsdicke eingebaut wird. Der Dämmstoff muss aber mindestens einen U-Wert von 0,35 aufweisen. Bei einer Einblasdämmung liegt der erlaubte U-Wert noch etwas höher, nämlich bei 0,45. Dieser gilt auch bei der Dämmung mit nachwachsenden Naturdämmstoffen.
Von der Dämmpflicht bei Sanierungsmaßnahmen ausgenommen sind Gebäude mit Dächern, die nach Anfang 1984 gebaut oder erneuert wurden, wenn die damals geltenden Energiesparvorschriften eingehalten wurden. Eine weitere Ausnahme gilt für Gebäude, die unter Denkmalschutz stehen.
5. Gibt es Förderungen für die Dachsanierung und den Ausbau des Daches?
Der Staat stellt beträchtliche Mittel bereit, um die Dachsanierung für Hausbesitzer attraktiv zu machen. Sanierer haben deshalb beispielsweise einen Anspruch auf Fördermittel nach der BEG (Bundesförderung für effiziente Gebäude) aus diversen Programmen.
Noch Fragen? Nähere Infos zum Thema „Dachsanierung und Finanzierung“ gibt es hier als kostenlosen Download.
Bildquelle: Sven Böttcher / AdobeStock (Haupt,otiv), brizmaker / AdobeStock