Energieeinsparverordnung

Die Energieeinsparverordnung, abgekürzt EnEV, regelt die von Bauherren einzuhaltenden bautechnischen Standardanforderungen zum effizienten Betriebsenergieverbrauch ihres Gebäudes oder Bauprojektes. Sie gilt für Wohngebäude, Bürogebäude und gewisse Betriebsgebäude. Die erste Fassung trat am 01. Februar 2002 in Kraft, in aktueller Form gilt die Fassung vom 01. Oktober 2009. An einer erneuten und verschärften Novellierung wird derzeit gearbeitet.