Dachgeschoss-Sicherheit:

Treppen und Fluchtwege

Sobald das Dachgeschoss sich vom Speicher in einen Wohnraum verwandelt, müssen auch die Zu- und Ausgangswege angepasst werden, um einen optimalen Sicherheitsstandard beispielsweise für den Brandfall zu gewährleisten.

Die neue Treppe – sicher auf und ab

Beim ungedämmten und nicht bewohnbaren Dachboden genügt für die Erreichbarkeit eine einklappbare Treppe bzw. eine Leiter. Wird er aber als Wohnraum genutzt, bedarf es einer fest eingebauten Treppenlösung, die zu jeder Zeit ein Betreten und Verlassen des Dachgeschosses ermöglicht – Stichwort Brandschutz. Damit diese den Vorschriften der jeweiligen Bauordnung entspricht, sollten die Stufen in aller Regel mindestens 90 Zentimeter breit und die Stufenabstände gleichbleibend sein, um für Trittkontinuität zu sorgen. Ein Handlauf in der richtigen Höhe sorgt für zusätzliche Sicherheit.

Beim Treppendesign kommen auch Komfortaspekte ins Spiel: je flacher die Steigung, desto komfortabler der Weg nach oben und unten. Zu steile Treppen sind wegen der Stolpergefahr ein permanentes Sicherheitsrisiko, insbesondere für Kinder und ältere Menschen.

Welche Treppenform fürs ausgebaute Dachgeschoss?

Je nach baulicher Situation und örtlicher Bauordnung können Bauherren zwischen unterschiedlichen Treppenformen wählen. Eine platzsparende Verbindung zwischen den Wohnebenen bilden zum Beispiel Wendeltreppen oder viertelgewendelte Treppen. Als Material für die Treppe bietet sich entweder Holz oder Metall an; massive Bauweisen sind wegen der erheblichen statischen Auswirkungen eher selten.

Holztreppen sind leichter nachträglich einzubauen, da sie Stück für Stück aus Einzelelementen zusammenmontiert werden. Eine Metalltreppe muss hingegen verschweißt werden.

Ist noch kein Zugang zur neuen Wohnung vorhanden, muss eine Treppenöffnung in der Geschossdecke geschaffen werden. Bei einer Holzbalkendecke ist die Treppe nach Verlauf und Lage der Balken auszusuchen. Die erforderliche Öffnung in einer Stahlbetondecke kann mit Spezialmaschinen geschnitten werden.

Dachfenster: Lichtquelle und Fluchtweg

Jedes Stockwerk mit einem Aufenthaltsraum, so auch das ausgebaute Dachgeschoss, muss den Bewohnern mindestens zwei Möglichkeiten bieten, sich im Brandfall in Sicherheit zu bringen bzw. der Feuerwehr einen rettenden Zugang zu ermöglichen. Diese Fluchtwege müssen bei Einfamilienhäusern natürlich nicht mit einem grün leuchtenden „Notausgang“-Schild gekennzeichnet, sondern nur verfügbar sein.

Diese sinnvolle Anforderung lässt sich problemlos durch gute bauliche Planung erfüllen: Beim Dachgeschoss beispielsweise bildet in der Regel das Treppenhaus Fluchtweg Nr. 1, Nummer zwei ist dann ein ausreichend großes Dachfenster mit für den Durchstieg ausreichendem Öffnungswinkel. Auch Dachbalkone oder bodenhohe Fenster mit Türfunktion erfüllen diesen Zweck.

Mehr Informationen: Bauherren-Infoseite „Sicherer Ausstieg“

Bildquelle: VELUX Deutschland

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