Leistungsverzeichnis

Das Leistungsverzeichnis bildet die Grundlage, um Angebote von Bauhandwerkern oder Baufirmen einzuholen. Das Leistungsverzeichnis wird vom Architekten erstellt und listet nach Positionen gegliedert alle Leistungen auf, die der Auftragnehmer erbringen soll, Material- und Mengenangaben eingeschlossen. Das Leistungsverzeichnis wird für jedes Gewerk einzeln ausgeschrieben. In der Verdingungsordnung für Bauleistungen (VOB) ist aufgeführt, was ein Leistungsverzeichnis in der Praxis enthalten soll. Die VOB ist zwar eine anerkannte Arbeitsgrundlage, aber kein Gesetz. Daher gelten ihre Bestimmungen nur, wenn beide Vertragspartner die VOB zum Vertragsbestandteil erklären. Das Leistungsverzeichnis soll die zu erbringenden Leistungen eindeutig, vollständig und leicht verständlich erklären. Bauhandwerker oder Firmen setzen in das Verzeichnis ihre Preise ein und geben damit ein Angebot ab.