Hypothek

Instrument der Darlehenssicherung, eines der drei Grundpfandrechte. Ein Grundstück kann in der Weise belastet werden, dass an denjenigen, zu dessen Gunsten die Belastung erfolgt, eine bestimmte Geldsumme zur Befriedigung einer ihm zustehenden Forderung aus dem Grundstück zu zahlen. Im Gegensatz zur Grundschuld ist die Hypothek abhängig vom tatsächlichen Bestand einer Forderung. Der Zusammenhang von Forderung und Grundschuld wird durch den Darlehensvertrag hergestellt, wobei der Wechsel der Forderung jedes mal durch eine Grundbucheintragung erfolgen muss. Dagegen ist die Grundschuld unabhängig vom tatsächlichen Bestand einer Forderung. Hier wird der Zusammenhang nur durch den Sicherungs- oder Darlehensvertrag hergestellt. Wird diese Forderung irgendwann einmal erfüllt, kann die Grundschuld bestehen bleiben und für eine neue Forderung des Gläubigers verwendet werden. In länger andauernden Schuldner-Gläubiger-Beziehungen ist die Grundschuld ein praktikableres und auch kostengünstigeres Mittel der Darlehenssicherung als die Hypothek, weil nicht bei jedem Forderungswechsel ein Grundbucheintrag erfolgen muss.