Hygienischer Wärmeschutz
Für das Verständnis des hygienischen Wärmeschutzes ist der Begriff Tauwasser wichtig. Tauwasser fällt aus, wenn der Wasserdampf warmer Luft auf kalte Oberflächen trifft. Bislang ging die Bauphysik davon aus, dass sich das Tauwasser bei einer Oberflächentemperatur an der Wohnraum-Innenseite von 9,3 Grad Celsius (Raumtemperatur 20 Grad Celsius, Luftfeuchtigkeit 50 Prozent) bildet. Wie jüngere Untersuchungen zeigen, ist dies jedoch bereits dann der Fall, wenn die Wandoberfläche 12,6 Grad Celsius unterschreitet. Das heißt auch: Fällt die Temperatur in den ersten ein bis zwei Zentimetern der Wand unter die 12,6 Grad-Marke, kann sich dort Feuchtigkeit niederschlagen, wenn in dieser Region die Sporen noch organische Nährstoffe finden. Besonders wichtig ist, dass der Baustoff schnell wieder austrocknen kann.
Der hygienische Wärmeschutz hat also zu gewährleisten, dass der Taupunkt möglichst weit in der Außenwand liegt. Dazu muss die Oberfläche der Wand auch im Bereich von Wärmebrücken und bei geringerer Raumtemperatur mindestens 12,6 Grad Celsius betragen. An konvektiven Wärmebrücken kann viel Heizungsluft entweichen. Solche Flächen entstehen oftmals an Rollladenkästen oder Fensterleibungen. Ein anderer Problemfall ist das Schlafzimmer: Dort herrschen teils nur um die 15 Grad Celsius bei 70 Prozent Luftfeuchtigkeit - die Wandoberfläche droht auszukühlen und zum Nährboden für Sporen zu werden. Doch in allen Fällen muss der Wandbaustoff die schimmelschützende Oberflächentemperatur erreichen.