Unterspannbahn, Konterlattung

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Hallo,

Unser Haus wurde 1992 gebaut. Jetzt haben wir festgestellt, dass die Unterspannbahn des Daches total verwittert ist und zudem die Konterlattung fehlt.

Gab es zu diesem Zeitpunkt nicht schon witterungsbeständige Folien und war die Konterlattung nicht Stand der Technik und deshalb zwingend vorgesehen, will heissen, besteht die Möglichkeit des Regresses gegen die ausführende Firma bzw des ausführenden Architekten? Vielen Dank.


Dachexperte

Grundsätzlich ist zwischen Ausführungs- und Planungsmängeln bzw. Mängeln in der Bauüberwachung (sofern diese beauftragt war) zu unterscheiden. Ob nun die Konterlattung (ja, ist Stand der Technik bei bestimmten Dachaufbauten) auszuführen war oder nicht, hängt allgemein von der geplanten Dachkonstruktion an sich ab. Um das sicher zu bewerten, müsste ich mehr über Ihr Dach, die Planung sowie die Bauverträge wissen. Das lässt sich alles leider so über das Internet nicht beurteilen. Eine rechtssicher Beurteilung zu einer möglichen Regressforderung kann ich Ihnen auch nicht bieten. Ich bin Ingenieur, kein Anwalt. Ob hier Forderungen aufgemacht werden können hängt nicht zuletzt von Ihrer Vertragslage/Vertragsinhalten sowie den Themen Abnahmen der Architektenleistung ab. Eine Regressforderung gegenüber der ausführenden Firma ziehe ich in Zweifel (4 bzw. 5 Jahre Gewährleistung), ausgenommen Arglist. Aber sicher kann ich Ihnen dazu nicht antworten. Meine Empfehlung daher: tragen Sie sämtliche Bauunterlagen zusammen, vereinbaren Sie einen Termin mit einem Gutachter vor Ort der sich ein Bild vom tatsächlichen Bestand sowie den betreffenden Dokumentationen machen kann. Im Ergebnis dieser Begutachtung gehen Sie zu einem auf Bau- und Architektenrecht spezialisierten Rechtsanwalt.