Unterkonstruktion Brandwand
Als oberen Abschluß einer Brandwand ist in der für das Objekt gültigen Altstadtgestaltungssatzung eine Schieferdeckung gefordert. Gleichzeitig verbietet der Brandschutz eine Unterkonstruktion aus brennbarem Material. Holz scheidet also aus.
Frage: Welche Unterkonstruktion ist nach dem Stand der Technik für eine Brandwand mit geforderter Schieferdeckung zu nutzen?

Schiefer kann auf nagelbarem Mauerwerk, alternativ auch auf Metall-Unterkonstruktionen verlegt werden (z.B. aus Aluminiumtragprofilen und Befestigung mittels Edelstahlklammern). Die Details und Verlegevorschriften richten sich hierbei nach den Systemvorgaben des jeweiligen Herstellers. Für nähere Informationen in diesem Fall können Sie sich z.B. an unseren Partner RATHSCHECK wenden. (http://www.rathscheck.de/Kontakt-Formulare/Informationsmaterial-anfordern/)