Kann die zum Wohnen erforderliche Mindestraumhöhe durch Gauben erreicht werden?

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Um als Wohnraum geeignet zu sein, muss mindestens die Hälfte der Wohnfläche eine Raumhöhe von über 2,30m haben. Zurzeit erfüllt mein Dach diese Voraussetzung nicht, durch eine große Gaube könnte dies aber erreicht werden. Ist dies bauordnungsrechtlich zulässig oder muss bereits ohne Gaube der vorgenannte Wert erreicht sein? Vielen Dank für Ihre Antwort.


Dachexperte

Hallo Herr Schäfer,

Grundsätzlich ist es so, dass der zu erreichende Zustand zu bewerten ist. Ist nach Erstellung der Gaube die Anforderung an die Mindestraumhöhe in der Wohnung erfüllt so ist Sie erfüllt, unabhängig davon was vorher war. Diese Frage sollten Sie aber bitte auf Ihrem Bauaufsichtsamt klären. Baurecht ist zu großen Teilen Landesrecht. Planen Sie nachträglich die Umnutzung Ihres Dachgeschoßes ist es ohnehin erforderlich vorab beim Amt Erkundigungen zum Prozedere einzuholen. Es ist nämlich davon auszugehen das Sie hierfür einen Bauantrag / Baugenehmigung benötigen werden.