Frage zur kombinierten Anwendung der BAFA-Förderung und der Steuerförderung nach §35c EStg

S

Guten Tag,

in Ihrem Beitrag (https://www.dach.de/aktuell/beg-foerderungen-fuer-dachsanierung-neu-in-2023-12201/) schreiben Sie, das es möglich sei, die BAFA-Förderung für die Dachdämmung in Anspruch zu nehmen, aber z.B. den Austausch der Dachfenster und den Sonnenschutz aufgrund des Übersteigens der maximalen Fördersumme über §35c EStG steuermindernd anzusetzen. Meine Frage ist: Müssen dafür vom Dachbauunternehmen getrennte Rechnungen über die Teilleistungen (Dachdämmung einerseits, Fenster andererseits) zur Einreichung bei der BAFA einerseits und dem Finanzamt andererseits erstellt werden? Oder kann eine Gesamtrechnung erstellt werden, die sowohl bei der BAFA als auch beim Finanzamt eingereicht wird, dafür aber jeweils nur der relevante Kostenanteil gegenüber beiden Institutionen als inhaltlich relevant angegeben wird? Für eine Antwort wäre ich Ihnen dankbar. Vielen Dank im Voraus.


D

Hallo und danke für Ihre Frage! Die parallele bzw. kombinierte Nutzung einer BAFA-Förderung als Einzelmaßnahme an der Gebäudehülle und des Steuerbonus nach §35c EStG setzt voraus, dass es sich

 

um zwei erkennbar (!) getrennte, bautechnisch unterschiedliche  Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz handelt,

 

das Haus älter als 10 Jahre und

 

selbst genutzt ist.

 

Nach diesen Kriterien sind zwei getrennte Rechnungen für zwei Sanierungsmaßnahmen erforderlich, wenn sie bei zwei Institutionen geltend gemacht werden. Dass jede Maßnahme Teil der Sanierung eines Objekts ist, spielt keine Rolle, solange es nicht auf eine Doppelbeantragung hinausläuft.

 

Eine Aufschlüsselung der Posten abweichend von der ausgewiesenen Gesamtsumme würde nicht funktionieren, denn die jeweilige Abwicklung läuft bei BAFA und Finanzamt komplett unterschiedlich ab. Bei der Bearbeitung müsste man sich ja zudem intensiv mit bautechnischen Details auseinandersetzen. Also: Lassen Sie sich einfach für Dämmung und Dachfenster je eine selbständig gültige Einzelrechnung ausstellen.

 

Für die BAFA-Förderung ist ohnehin die Einbeziehung eines Energieexperten obligatorisch, der schon im Antragsverfahren aktiv wird. Der kann Ihnen dann auch detailliert darlegen, wie Sie bei BAFA-Förderung und EST-Erklärung korrekt vorgehen und ob Sie vielleicht auch den iSFP-Bonus erhalten können. Übrigens wird der Energieexperte ebenfalls gefördert, für Fachplanung und Baubegleitung gibt es bei Einzelmaßnahmen 50 % Zuschuss.

 

Mit freundlichen Grüßen, Ihr Dachexperte