Feine Risse in Dachziegeln

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Hallo ich hab eine Frage:

 

und zwar haben wir in einem Neubau Tondachziegle von "Greaton Magnum", nach kurzer Zeit haben diese viele kleine Haarrisse bekommen.

Jetzt war ein Kundendienst da und hat einen Dachziegel mitgenommen sowas hat er selber angeblich noch nie gesehen, die Dachziegel sollten geprüft werden, jetzt erhalte ich eine Nachricht per Brief, das wäre ganz normal das Dachziegel mal feine Risse bekommen und die wären kein Reklamationsgrund.

Finde es nur merkwürdig das sehr viele Dachziegel betroffen sind und es sehr viele sichtbare Haarrisse sichtbar sind.

 

Wenn die mit einem Auto rumfahren würden, dass soviel Haarrisse hat, würde es mich interessieren ob die das dann nicht reklamieren würden ( ist ja angeblich nicht schlimmes und kein Reklamationsgrund).

 

Können Sie mir sagen wie ich weiter vorgehen soll,? Weil schön sieht das nicht aus.


Dachexperte

Hallo. Beim Thema "Risse" muss man deutlich unterscheiden. Handelt es sich um breite, durchgehende Risse, d.h. der Riss ist an Ober- und Unterseite des Ziegels vorhanden, dann liegt tatsächlich ein Mangel oder Schaden vor denn die Gebrauchstauglichkeit ist nicht mehr vollständig gegeben (Wasser kann durch die Risse ins innere des Dachaufbaues gelangen). Handelt es sich dagegen um Haarrisse an der Oberfläche (Außenseite) liegt kein Mangel vor. Die Rede ist von glasierten Ziegeln. Bei einer Glasur entsteht durch den Brand auf der Dachziegeloberfläche eine harte, glasartige und auf Wunsch auch eingefärbte Schicht. Haarrisse (Craquelbildung) in dieser Glasur können schon während des Herstellungsprozesses eintreten. Diese Haarrisse können auch später in der schon verlegten Dachfläche entstehen und stellen keinen Mangel dar da die Gebrauchstauglichkeit weiter gegeben ist (Wasser wird abgeleitet). Das sich der Hersteller hier "zurückzieht" liegt in der Natur der Sache... Bleibt mir nur Ihnen zu empfehlen sich vor Ort einen unabhängigen, auf Dacheindeckungen spezialisierten Gutachter zu bestellen und sich so eine fachkundige Meinung einzuholen. Im Ergebnis dieses Gutachtens wären dann weitere Schritte zu unternehmen (Aufforderung Mangelbeseitigung).