Fahrstuhl notwendig bei Dachausbau
Hallo,
wir haben ein Mehrfamilienhaus in Berlin-Reinickendorf und möchten im Rahmen einer Dachsanierung das neue Dach etwas anheben und 2 jeweils 75 QM große Wohnungen entstehen lassen (vorher nur leerer Dachstuhl).
Das Gebäude hat 3 Etagen plus Dach. Gibt es eine Vorschrift, die den Anbau eines Fahrstuhls erzwigt, wenn man im Dach neuen Wohnraum schafft?
Vielen Dank für Ihre Antwort.

Hallo, der nachträgliche Ausbau des Dachgeschosses selbst stellt eine Nutzungsänderung dar und ist damit baugenehmigungspflichtig. Ich empfehle Ihnen daher schon sehr früh einen Fachmann einzubeziehen. Dies kann ein Architekt oder Bauingenieur sein. Dieser hat zunächst zu prüfen, ob der von Ihnen gewünschte Dachgeschossausbau baurechtlich zulässig ist und die Machbarkeit am Bestandsobjekt zu untersuchen. Da sich durch die Anhebung des Daches die Gebäudehöhe ändert, ist die Sanierung in jedem Fall genehmigungspflichtig, weil sich die sogenannten Abstandsflächen verändern. Weiter ist außerdem die Statik, Brandschutz, Wärme- u. Feuchteschutz zu betrachten. Sie kommen also gar nicht ohne einen Planer aus. Ob nun ein Aufzug aus baurechtlichen Gründen erforderlich wird ist Landesbaurecht. auch hierzu sollte Sie dieser Planer dann beraten können. In der LBO Berlin / Juni 2011 ist unter §39 geregelt, dass Gebäude mit mehr als 4 oberirdischen Geschossen über Aufzüge in ausreichender Anzahl verfügen müssen. Insofern trifft dies nach erfolgtem Ausbau auch für Sie zu. Außer der zu beauftragende Planer findet einen Weg in eine Abweichung / Ausnahmegenehmigung.