Dahsanierung bei einem Reihenmittelhaus aus 1968
Guten Tag,
ich habe vor mein Dach (Baujahr 1968) bei einem Reihenmittelhaus zu sanieren.
Kehlbalkendach ohne Gauben mit insgesamt ca. 65 m² Dachfläche.
Ich möchte vorne und hinten jeweils eine Gaube neu mit errichten.
Bei Bau der Gauben und der Verlängerung der Sparrenfüße (als Dachüberstand für eine spätere Fassadendämmung) würde vom bestehenden Dachstuhl nicht mehr viel übrig bleiben.
Weiterhin hätte ich durch den Bau eines neuen Dachstuhl Vorteile in Bezug auf den neu herzustellenden Innenausbau. Der vorh. Innenausbau ist ein Provisorium.
Mir stellt sich deshalb vorab grundlegend die Frage ob ich den Dachstuhl mit erneuer.
Meine Fragen:
Bei Abriss des alten Dachstuhl und Errichtung eines neuen Dachstuhl (Dachform bleibt ausgenommen der 2 Gauben und einem Dachüberstand von 30 cm gleich) brauche ich eine Baugenehmigung. Was muss genau genehmigt werden. Und mit welchen Kosten ist ca. zu rechnen.
Die baulichen Kosten der Dachsanierung schätze ich auf ca. 30.000 €.
Vielen Dank freundliche Grüße

Hallo,
Das sind Fragen. die sich a.) ohne genauere Kenntnis zu Ihrem Objekt und b.) der jeweils für Sie gültigen Landesbauordnung leider nicht solide beantworten lassen.
1.) Baurecht ist Landesrecht, ob und in welchem Umfang ein Bauantrag erforderlich wird, eine bloße Anzeige ausreicht oder gar nichts zu tun ist, hängt davon und von evtl. Besonderheiten wie z.B. einem gültigen Bebauungsplan ab. Bitte erkundigen Sie sich bei Ihrem zuständigen Bauaufsichtsamt. Ich gehe aber davon aus, dass eine Genehmigung erforderlich wird, da bei einem Totalabriss und Wiederaufbau als Reihenmittelhauslage + Veränderungen in Form von Gauben eine ganze Reihe von stadtplanerischen, brandschutztechnischen und statischen Themen berührt werden (z.B. Abstandsflächen).
2.) Zu baulichen Kosten lässt sich ohne Kenntnis zum Objekt und ohne weitere Angaben zu Mengen und Qualitäten nur schwerlich was sagen. Grundsätzlich denke ich nicht, dass die von Ihnen genannte Summe für alle erforderlichen Bauleistungen ausreichen wird.
Ich empfehle Ihnen als erstes den Gang zum Bauordnungsamt und im Ergebnis die Beauftragung eines Fachmanns für die weitere Planung Ihres Vorhabens.