Dachschalung

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Nach ATV 18334 VOB Teil C ist eine Dachschalung von mindestens 24mm gefordert

Gilt das ausnahmslos? Viele Dächer haben nur 19mm Brettschalung?

Was ist wenn ein statischer Nachweis vorliegt?

 

Besten Dank

 

mfg

Wolfgang Fiedler


Dachexperte

Hallo Herr Fiedler… bei dieser Frage versteh ich leider die Zusammenhänge nicht. Worum geht es Ihnen? um die Anforderung bei Schiefereindeckung? Forderung des Auftraggebers nach Verlegung auf Bestandsschalung? Bei Schiefer z.B. muss die Schalung u.a. schon deswegen min. 24 mm betragen, damit sie beim Vernageln nicht zu stark federt (in Abhängigkeit vom Sparrenabstand). Letzten Endes ist es eine Frage der Vertragsgestaltung. Wenn die Unterlage aus wirtschaftlichen Gründen erhalten bleiben soll od. muss, deren Zustand i.O. ist und eine Statik vorliegt, dann kann man das vereinbaren, aber dann eben nicht nach VOB C... Evtl. müssen Zusatzmaßnahmen erfolgen (Strecklatten innen, ...) d.h. es wäre auch ein Planer einzubinden. Aber wie gesagt, ich versteh ihre Fragestellung nicht richtig.