Dachisolierung und Ausbau mit Gauben (Haus Bj. 1960)

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Hallo,

wir möchten unser Haus mit einem neuen Dach ausstatten und dabei den Dachboden zum Wohnraum umfunktionieren. Aufgrund des relativ spitzen Daches, denken wir an eine große Gaube mit kleinem Balkon. Wer sollte in diesem Fall mein erster Ansprechpartner (Architekt, Bauamt, Dachdecker etc) sein? Und welche Punkte müssen wir beachten?

Besten Dank


Dachexperte

Hallo Christian,

der nachträgliche Ausbau des Dachgeschosses selbst stellt eine Nutzungsänderung dar und ist damit baugenehmigungspflichtig. Gleichfalls setzt die Veränderung des Daches / der Einbau einer Gaube bzw. eines Balkons eine Genehmigung voraus. Ich empfehle Ihnen daher schon sehr früh einen Fachmann einzubeziehen. Dies sollte ein vorlageberechtigter Architekt oder Bauingenieur sein, der berechtigt ist einen Bauantrag nach den Vorgaben Ihrer jeweiligen Landesbauordnung einreichen zu können. Dieser hat zunächst zu prüfen (z.B. im Rahmen einer Vorabstimmung auf dem Bauaufsichts- bzw. Stadtplanungsamt), ob der von Ihnen gewünschte Dachgeschossausbau baurechtlich zulässig ist. Weiter hat er die Machbarkeit am Bestandsobjekt zu untersuchen. Hierzu sind die Statik sowie die Belange des Brandschutz, Wärme- u. Feuchteschutz zu betrachten.