Dachboden dämmen

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Hallo,

ich möchte meinen begehbaren, nicht als Wohnraum genutzten Dachboden (Walmdach) dämmen, da durch die Dachluke kalte Luft in 1. OG strömt. Weiterhin möchte ich die Sachen (Bücher, Weihnachtsdeko, altes Kinderspielzeug, usw...) die dort lagern vor Schimmel bzw. Schäden schützen.

Ich habe folgende Fragen:

Muss die Schornsteinfegerlucke (jetzt ungedämmtes Fester) später gedämmt sein?

Welche Stärke der Dämmung sollte ich nehmen? (18/6 cm Sparren)

Gibt es Zuschüsse für so eine Maßnahme?

Vielen Dank für ihre Hilfe.

Grüße aus Niedersachsen


Dachexperte

Hallo, Vorweg: wenn Ihr Dachboden bisher als Kaltdach funktioniert hat und gut durchlüftet ist sowie die letzte Decke zum Dachboden ausreichend gedämmt ist besteht eigentlich keine Gefahr durch Schimmelbildung weil gar kein Wasser / Feuchte vorhanden ist. Und damit fehlt dem Pilz eine wesentliche Nahrungsgrundlage. Weiter macht das Dämmen eines nicht beheizten Raumes nur begrenzt Sinn. Es entsteht kaum "Nutzen" im Sinne von Energieeinsparung da die eigentliche Dämmung ja schon in der letzten Geschossdecke erfolgt sein muss und weiter ist dann für regelmäßige Belüftung dieses Bereiches zu sorgen. Wollen Sie trotzdem dämmen gibt es eine Reihe von Punkten zu beachten. 1.) Sie sollten einen Fachmann (Architekten, Bauingenieur od. Energieberater) einschalten der das Objekt besichtigt und insbesondere die vorhanden Aufbauten genau feststellt. Nur so kann abgeschätzen werden was möglich ist und was nicht. 2.) Das Dachausstiegsfenster (Schornsteinfegerluke) sollte in jedem Fall mit erneuert werden den an einer Einscheibenverglasung ist nach Dämmung dann mit verstärkter Kondensation zu rechnen. Entsprechende Produkte und weitere Informationen hierzu finden Sie bei unserem Partner VELUX: www.VELUX.de/produkte/dachfenster/wohn-und-ausstiegsfenster-notausstieg . 3.) Die mögliche Dämmstärke richtet sich nach dem gesamten konstruktiven Aufbau im Bestand und kann erst nach (1.) Begehung festgelegt werden. Im besten Fall eine Vollsparrendämmung möglich (wenn eine "moderne", diffusionsoffene Unterspannbahn vorhanden ist). Wenn eine Lüftungsebene sicherzustellen ist (weil die Unterspannung eine "Sperre" d.h. dampfdicht ist), sollten mindestens 4 bis 6 cm Lüftungsebene ausgeführt werden, d.h. die Dämmstärke verringert sich entsprechend. Zulässig, jedoch kein Aufbau den ich empfehlen kann. 4.) Förder- oder Zuschussmöglichkeiten für diesen Fall kann ich mir nicht vorstellen. Wir sind aber auch keine Fördermittelspezialisten. Bitte erkundigen Sie sich direkt bei der KfW. Eine kostenfreie Servicenummer finden Sie unter www.kfw.de/inlandsfoerderung/Privatpersonen/Bestandsimmobilien/ oder Sie durchforsten diese Datenbank für Förderprogramme: www.foerderdata.de und was das Dachausstiegfenster anbetrifft www.VELUX.de/planung-und-einbau-von-dachfenstern/staatliche-foerdermittel-foerderprogramme-fuer-den-dachausbau