craquele

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HALLO..HABE MAL EINE FRAGE..HABE VOR 3 JAHREN MEIN DACH NEU EINDECKEN LASSEN MIT DEM ZIEGEL CREATON VIVA FINESSE SCHWARZ GLASIERT...BEREITS DAMALS WIESEN ALLE ZIEGEL RISSE AUF..ABER ALS LAIE HABE ICH MICH DAMIT NICHT WEITER BESCHÄFTIGT..NUN HAFTET AUCH DER SCMUTZ MEHR ALS GEDACHT..HANDELT ES SICH HIER UM EINEN MANGEL? craquelenbildung ist deutlich zu sehen..kann ich juristische schritte einleiten?


Dachexperte

Hallo. Beim Thema "Risse" muss man deutlich unterscheiden. Handelt es sich um breite, durchgehende Risse, d.h. der Riss ist an Ober- und Unterseite des Ziegels vorhanden, dann liegt tatsächlich ein Mangel oder Schaden vor denn die Gebrauchstauglichkeit ist nicht mehr vollständig gegeben (Wasser kann durch die Risse ins innere des Dachaufbaues gelangen). Handelt es sich dagegen um Haarrisse an der Oberfläche (Außenseite) liegt kein Mangel vor. Die Rede ist von glasierten Ziegeln. Bei einer Glasur entsteht durch den Brand auf der Dachziegeloberfläche eine harte, glasartige und auf Wunsch auch eingefärbte Schicht. Haarrisse (Craquelbildung) in dieser Glasur können schon während des Herstellungsprozesses eintreten. Diese Haarrisse können auch später in der schon verlegten Dachfläche entstehen und stellen keinen Mangel dar da die Gebrauchstauglichkeit weiter gegeben ist (Wasser wird abgeleitet). Was die Schmutzanhaftungen anbelangt sollte diese bei einer Engobe zwar deutlich geringer ausfallen als bei einem offenporigen, naturbelassen Ziegel - jedoch stellt sich diese mit der Zeit auch hier ein. Dauer und Grad der Verschmutzung ist stark von den örtlichen Umweltbedingungen (Ausrichtung der Dachfläche zu den Himmelsrichtungen, Belastung der Luft, Vegetation in unmittelbarer Umgebung, usw....) und von der Dachgeometrie (Neigung, ...) abhängig. Einen "Wunderziegel" mit "Lotuseffekt" der "nie verschmutz" gibt es nach meiner Kenntnis nicht. Das ist eine Erfindung von eifrigen Vertrieblern. Bevor Sie einen Anwalt zur Thematik einschalten würde ich Ihnen empfehlen einen Gutachter zu bestellen der Ihre Dachfläche vor Ort in Augenschein nimmt. Stellt dieser tatsächlich Abweichungen / Mängel fest wären diese zunächst unter Fristsetzung und im Rahmen der Gewährleistung als Mangel nach Abnahme gegenüber dem Unternehmer anzuzeigen. Wenn dann nichts passiert bleibt der Gang zum Anwalt.