Bebauungsplan in Niedersachsen verbietet explizit "glasierte Dacheindeckungen"

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Guten Tag Herr Pavel,

ich möchte gerne glasierte Ziegel auf beiden Dachseiten (exakt Nord+Süd) unterhalb meiner Solartherie- und PV-Anlagen auf meinem neu zu errichtenden Gebäude verwenden.

Im B-Plan heißt es „Die Verwendung von glasierten und von hellen Dacheindeckungen ist nicht zulässig“. Einige Sätze weiter ist der Hinweis zu finden: „Anlagen zur Nutzung regenerativer Energien sind zulässig“.

Kennen Sie Gerichtsurteile, die diese Festsetzung der Verwaltung für nichtig erklärt haben?

Vielen Dank für Ihre Hilfe!

Gruß

Marcel Semper


Dachexperte

Hallo Herr Semper,

ich schlage vor zu prüfen, ob Sie einen engobierten Dachziegel finden, der Ihrer Vorstellung entspricht. Es gibt Engoben, welche von einer Glasur kaum zu unterscheiden sind. Der beste Weg wird sein, einen Termin beim Bauamt zu vereinbaren und dort mit einem Musterziegel vorstellig zu werden. So sind Sie auf der sicheren Seite. Bezüglich entsprechender Gerichtsurteile kann einen Rechtsanwaltskanzlei mit Fachrichtung Bau- und/oder Verwaltungsrecht helfen.