Brandschutz
Guten Morgen,
Kann man bestehende normale Regipsplatten aufrüsten, damit sie die Brandschutzklasse F 30 erreichen?
Oder müssen alle Platten ersetzt werden? Es geht um einen bestehenden ausgebauten Spitzboden, der seit Jahren als Schlafzimmer genutzt wird.
Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen.
Mit freundlichen Grüßen
Petra Mondry
Ob eine Dachschrägenbekleidung die Zertifizierung "feuerhemmend" (F30, F30-B, F30-AB, F30-A) besitzt wird von der verwendeten Bekleidung selbst (GK-Platte), jedoch maßgeblich von der verwendeten Unterkonstruktion / Befestigung bestimmt. Nicht zuletzt regeln die Herstellerangaben / Einbauvorschriften ob die erstellte Konstruktion die jeweilig erforderliche Brandschutzklasse erreicht. In Ihrem Fall wäre es zunächst erforderlich, über genauere Angaben zur Stärke der GK-Verkleidung und zur verwendeten Unterkonstruktion zu verfügen. Prinzipiell ist ein Nachrüsten (zusätzliche Verkleidung mit Feuerschutzplatten oder einbringen einer zweiten Lage Gibskarton) denkbar. Dies setzt jedoch voraus, dass Ihr Dachtragwerk diese zusätzlichen Lasten schadlos aufnehmen kann. Besteht diese Anforderung "von Amts wegen" ist es ohnehin erforderlich dass der Errichter oder ein Sachverständiger die Einhaltung der Anforderung mittels Übereinstimmungserklärung oder Prüfbericht erklärt. Wir empfehlen Ihnen daher einen Sachverständigen für Brandschutz einzuschalten. Dieser kann Ihnen nach Ortstermin und Feststellung der Gegebenheiten sicher angeben ob a.) die bestehende Konstruktion ausreicht oder b.) Nachrüstungen erforderlich sind.