BEG-Förderungen für Dachsanierung – neu in 2025
- Alexander
- 3. Mai
- 3 Min. Lesezeit
Erfolgreich sanieren und Geld sparen: Auch 2025 können Hausbesitzer für die Sanierung eines Daches im Rahmen der BEG (Bundesförderung für energieeffiziente Gebäude) beträchtliche staatliche Fördermittel in Anspruch nehmen.
Grundsätzlich zielen alle BEG-Förderungen bei der Dachsanierung auf die Einsparung von Energie und höheren Klimaschutz ab. Deshalb stehen hier nachträgliche Dämmungsmaßnahmen im Fokus, die den Wärmeverlust durch das Dach reduzieren helfen. Gefördert werden z. B. eine neue Dämmung, aber auch Investitionen in neue energiesparende Dachfenster, verbesserte Wärmeschutz-Installationen und energetisch vorteilhafte Solarthermie-Anlagen.

Im Wesentlichen speisen sich die Fördermittel aus drei Quellen: Dem BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle), der bundeseigenen KfW-Bank und dem Finanzamt. BAFA und KfW fördern beide nach BEG (Bundesförderung für energieeffiziente Gebäude). Maßgeblich für alle entsprechenden Förderungen ist das Gebäudeenergiegesetz in der 2025 geltenden Fassung.
Für Dachsanierungen empfehlenswert: BAFA-Förderungen
Der für Dachsanierungen – wenn also nicht das gesamte Gebäude, sondern nur das Dach modernisiert wird – ausschlaggebende Schlüsselbegriff für die Förderungen heißt „Einzelmaßnahmen“, und für diese ist das BAFA die richtige Adresse.
Hier ein schneller Überblick über die BAFA-Förderoptionen:

Eigenleistungen sind auch in 2025 förderfähig: Für Sanierungsaufwand, der vom Hauseigentümer selbst erbracht bzw. organisiert wird, also ohne externe Firma, kann man eine Förderung erhalten. Gefördert werden hierbei die nachgewiesenen Materialkosten, wenn eine entsprechende Bestätigung des Energieberaters vorliegt. Für die handwerklich selbst erbrachten Leistungen gibt es allerdings kein Honorar aus der öffentlichen Hand.
Kein PV-Zuschuss mehr: Die in vergangenen Jahren gewährten Zuschüsse der BAFA für private Photovoltaikanlagen sind entfallen. Stattdessen sollen höhere Vergütungen für die Einspeisung, der Wegfall der Umsatzsteuer auf selbst produzierten Solarstrom und weitere Vereinfachungen die Gewinnung von Sonnenstrom attraktiver machen. Eine „Einstiegsfinanzierung“ per KfW-Kredit ist aber immer noch möglich.
BEG-Förderungen 2025 fürs sanierte Eigenheim
Die Förderprogramme für energetische Sanierungen sind seit 1.1.2021 in der „Bundesförderung für effiziente Gebäude“ (BEG) zusammengefasst. Dasselbe gilt, sobald geregelt und im Bundeshaushalt verankert, im Prinzip für die Förderung neuer Gebäude. Mit dieser Neuorganisation sollten die Attraktivität und Übersichtlichkeit der Angebote für Sanierer und Neubauer gesteigert werden. Die Förderangebote gliedern sich in drei Bereiche: Einzelmaßnahmen an Wohngebäuden (BEG EM), Vollsanierung und Neubau von Wohngebäuden (BEG WG) sowie von Nichtwohngebäuden (BEG NWG).
BAFA und KfW – wer fördert was?
Die Zuständigkeit liegt je nach spezifischer Fördermaßnahme bei den Projektträgern KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau) und BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) – unter dem Kürzel BEG ist also keine Behörde mit eigenen Kompetenzen zu verstehen.
Das BAFA bearbeitet für Einzelmaßnahmen die Zuschüsse, die KfW ist primär für Kredite zuständig, die für Sanierungen zum Effizienzhaus verwendet werden. Der Bereich Einzelmaßnahmen beinhaltet dabei auch Dachsanierungen, Dämmung und den Dachausbau allgemein. Interessante Extras werden ebenfalls aufgelegt. So wird, wenn ein „individueller Sanierungsfahrplan“ vorliegt, der iSFP-Bonus von 5 % gewährt.
Weitere Fördermöglichkeit: der Steuerbonus
Der Steuerbonus für energetische Sanierungen stellt eine weitere Chance dar, Eigenkapital zu sparen – eine entsprechende Steuerlast für Einkommen oder Kapitalerträge vorausgesetzt. Geltend gemacht und steuerlich abgesetzt werden können bis zu 20 % der Sanierungskosten; maximal 40.000 Euro innerhalb eines Dreijahreszeitraums. Hochgerechnet gilt der Steuerbonus für eine Sanierungssumme bis 200.000 Euro.
Dieser Bonus kann z. B. für zusätzliche Sanierungsmaßnahmen eingesetzt werden, die die förderfähigen Höchstkosten einer BEG-Förderung überschreiten. Beispielfall: Die Dämmung des Daches wird mit BAFA-Mitteln gefördert, neue Dachfenster oder sommerlicher Wärmeschutz über den Steuerbonus unterstützt. Achtung aber – für dieselbe Modernisierungsmaßnahme können Steuerbonus und BAFA-Förderung nicht zusammen in Anspruch genommen werden.
KfW-Förderprogramme

Die KfW-Bank bietet Förderungen für energetische Sanierungen von Altbauten an, ebenso wie Förderungen für Neubaumaßnahmen. Allerdings: das entsprechende Programm 261, Wohngebäude-Kredit, setzt voraus, dass mit der Komplettsanierung des Gebäudes mindestens die Effizienzhausstufe 85 erreicht wird. Dann können je Wohneinheit bis zu 150.000 € Kredit und zwischen 5 und 45 % Tilgungszuschuss fließen. Für rein aufs Dach beschränke Sanierungsmaßnahmen ist daher die KfW-Förderung eher ungeeignet.
Bildquelle: VELUX Deutschland, Rathscheck Schiefer