Zweifamilienhaus BJ 1972

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Wir haben ein Zweifamilienhaus BJ 1972 und möchten für unsere Tochter das Dachgeschoss so ausbauen, dass eine weitere Wohnung ensteht. Damit alles modern und hell wirkt hätten wir gerne grosse Dachfenster in den Schrägen. Brauchen wir dafür eine Baugenehmigung? Vielen Dank für Ihre Mühe. Wir freuen uns auf Ihre Antwort! Familie Schumann


Dachexperte

Liebe Familie S.,

vielen Dank für Ihre Frage! Die Genehmigungslage für die Dachsanierung als solche ist je nach Bundesland unterschiedlich geregelt. In den meisten Fällen gilt: Solange keine wesentlichen Veränderungen am Gebäude bzw. am Dach vorgenommen werden, sind die energetische Sanierung und ein Innenausbau genehmigungsfrei. Dasselbe gilt für den Einbau neuer Dachfenster. Für diese benötigen Sie in aller Regel keine Baugenehmigung. Anders sähe es beispielsweise aus, wenn Sie die neue Wohnung mit Gauben ausstatten wollen: Die stellen eine maßgebliche Veränderung dar und sind in jedem Fall genehmigungspflichtig.

Viele Grüße von Ihrem Dachexperten