Teil-Spitzboden entspr. neuer Energiesparverordnung nachträglich dämmen?

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Auf Spitzbodenebene sind zwei ausgebaute Wohnräume mit angrenzendem Gemeinschaftsspitzboden ohne Dachdämmung. Zwischen diesen Spitzböden befindet sich nur eine Leichtbauwand. Ist hier entsprechend der neuen Energiesparverordnung die Dachdämmung im Gemeinschaftsboden notwendig?


Dachexperte

Hallo Herr Koch,

Wenn die letzte Geschossdecke zum nicht beheizten und ungedämmten Dachboden tatsächlich ungedämmt ist, besteht (nach meiner Auslegung der ENEV) für den Eigentümer Grund zum Handeln. Weitere Informationen dazu finden Sie z.B. hier: www.isover.de/Home/Daemmstoff-Portal/Bauteile/Decke/Decke-daemmen.aspx

Welche Variante dann die beste Wahl ist (Dämmung des Daches oder der letzten Geschossdecke) sollte ein Planer nach Aufnahme des Bestandes / der Rahmenbedingungen klären.

Zu den Möglichkeiten einer nachträglichen Dämmung der obersten Geschossdecke finden Sie hier umfangreiche Informationen: www.isover.de/Portaldata/1/Resources/produktwelt/produkte/topdec/Broschuere_Oberste_Geschossdecke.pdf