Sturmschaden/Sorge um fachgerechte Dacheindeckung

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Sehr geehrte Damen und Herren,

 

der Sturm vor ca. 2 Wochen hatte eine Dachpfanne vom Dach unseres EFH (Baujahr 2016) befördert, die glücklicherweise niemanden verletzte.

Interessanterweise war es das dritte Element vom First (Pultdach) und das zweite Element vom Ortgang aus gesehen. Zudem war der erste Ortgang- und Pultdachziegel (also der an der "Dachecke"/Schnittstelle zw. Ortgang und First) deutlich angehoben, einige weitere Pultdachziegel waren ebenso (aber weniger deutlich) vom Wind angehoben/offensichtlich verrückt.

Ein lokaler Dachdecker hatte den fehlenden Ziegel ersetzen können, meinte aber, dass die Pultdachziegel (also die Reihe am First) alle recht locker säßen und auch "nur" geklemmt (d.h. nicht verschraubt) seien. Auch die Ortgangziegel sollten seiner Meinung nach alle geschraubt sein - ob dies so ausgeführt ist, konnte er allerdings nicht prüfen.

 

Meine Fragen sind:

1) Welche Befestigungsvorschrift existiert bei einem Pultdach für die Firstreihe aus Pultdachziegeln sowie für die Ortgangziegel?

2) Wie kann es sein, dass nur ein einzelner Dachziegel in 2./3. Reihe durch den Sturm vom Dach getragen wurde, also aus dem Verbund "herausgepustet" wurde, die randständigen Ziegel und weitere Flächenziegel jedoch nicht?

3) Welche perspektivischen Maßnahmen sollten wir als Eigentümer unseres EFH unternehmen, um zu verhindern, dass weiterer Sachschaden oder gar Personenschaden droht? Wäre ggf. das das Dach 2016 erstellende Unternehmen in der Verantwortung, das Dach zu sichern/zumindest zu prüfen?

 

Herzlichen Dank und viele Grüße!


Dachexperte

Guten Tag, danke für Ihre interessante Frage! Die Wirkung des Windsogs hat bei Ihrem Pultdach anscheinend einige Schwachstellen offenbart. Erst einmal: Ihr Dachdecker hat recht. Dachpfannen, welche am Ortgang oder Pult verlegt werden, müssen einzeln (!) mechanisch, also z. B. durch Verschraubung, an der Tragkonstruktion fixiert werden. Nur so lässt sich eine ausreichende Windsogsicherung sicherstellen. Pfannen am First sind ebenfalls entsprechend zu befestigen.

 

In beiden Fällen muss das Befestigungsmittel, also die Schraube, einer Kraft von 60 kN/m standhalten können. Dies wird auch für die erhöhten Windsogsicherungsanforderungen bei Pult- und flach geneigten Dächern mit Pfannendeckung als ausreichend erachtet. Eine reine Überdeckung in der Fläche nach dem Prinzip „Eigenlast“ reicht bei dieser Dachform nicht aus. Ihr Dach sollte ordnungsgemäß nach DIN 1055-4, Einwirkungen auf Tragwerke / Windlasten ausgeführt sein. Die Fachregeln des Dachdeckerhandwerks in der Fassung ab 2011 umfassen übrigens auch den Einsatz geeigneter Sturmklammern (diese lassen sich ggf. nachrüsten).

 

Wenn sich demzufolge bei Ihnen nicht nur einer, sondern beim selben Starkwindereignis gleich mehrere Ziegel an unterschiedlichen Positionen gelockert haben, liegt die Vermutung nahe, dass es sich um eine nicht oder nur teilweise normgerechte Windsogsicherung handelt. Das wiederum würde bedeuten, dass der Vorgang sich unter Sturmeinwirkung möglicherweise wiederholt. Meine Empfehlung: Lassen Sie das Dach von Ihrem Dachdecker daraufhin gründlich überprüfen oder bitten Sie einen Sachverständigen um eine Begutachtung. Das kostet zwar ein paar Euro, aber die möglichen Folgeschäden durch Abdeckung, Wassereintritt oder Personenschäden wären höher.

 

Mit besten Grüßen,

Ihr Dachexperte