Sturmschaden

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Bei unserem Mehrfamilienhaus sind bei einem Sturm Teile der Abblechung vom Flachdach weggeflogen. Die Bleche sind genagelt. Hat das seine Richtigkeit? Oder müssten sie nicht eigentlich geschraubt sein?

 


Dachexperte

Hallo,

Nägel als Befestigungsmittel im Dachklempnerbereich sind in der heutigen Zeit eher unüblich, jedoch nicht generell ausgeschlossen und durch die Fachregeln gedeckt, insofern sie richtig ausgeführt wurden. D.h. wenn korrosionsgeschütze Nägel, verdeckt, in ausreichender Anzahl mit den erforderlichen Haftzugswerten, auf zulässigem nagelbaren Untergrund ausgeführt wurden, ist damit an sich alles in Ordnung. Das zu bewerten, erfordert allerdings einen Ortstermin mit Aufnahme der Bestandskonstruktion unter Berücksichtigung des Erstellungsjahres und der damals geltenden Normen. Eine Arbeit, die man dem Gutachter der Versicherung nicht abnehmen kann.