Steile Treppe

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Eine kurze Frage: wenn eine Treppe alle Anforderungen erfüllt jedoch nach Bauordnung zu steil ist, kann dann die Fläche im Dachgeschoss als Wohnfläche gelten?


Dachexperte

Guten Tag! Ob das Dachgeschoss bei einer (zu) steilen Treppe als Wohnraum zählt, hängt ganz davon ab, was die bei Ihnen geltende Bauordnung aussagt und wie die Treppe im Einzelfall beschaffen ist bzw. hierfür beschaffen sein müsste, sowie von der Nutzungsart.

Wenn Sie das Obergeschoss Ihres Hauses selbst als Bestandteil der Wohnung nutzen, spielt die Treppenneigung in der Regel keine Rolle. Bei Vermietung wiederum kommt es auf die Ausgestaltung des Mietvertrags an, hier lassen sich auch individuelle Vereinbarungen treffen. Zudem bekommt man gerade bei Altbauten oftmals unter bestimmten Auflagen eine Sondergenehmigung, vor allem in Kommunen, wo Wohnraum ohnehin knapp ist. Hier lohnt sich eine Anfrage beim zuständigen Bauamt unter genauer Beschreibung der Gegebenheiten. Eventuell lässt sich aber auch durch die Änderung des Treppentyps, z. B. eine Wendeltreppe oder einen Geländeranbau, eine zulässige Erschließung erreichen.

 

Mit freundlichen Grüßen, Ihr Dachexperte