Schneefanggitter versus Schneestopper

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Wir haben auf unserem Dach eines Mehrfamilienhauses vor wenigen Jahren auf Empfehlung unseres Dachdeckers Schneestopper angebracht.

Jetzt ist unter den Eigentümer eine Diskussion entbrannt, dass zusätzlich noch Schneefanggitter angebracht werden sollen.

Ist das in Hessen irgendwie gesetzlich geregelt? Wir wohnen im Randgebiet von Frankfurt/Main

Warum gibt es in Bayern und Baden-Würtemberg als schneereichere Regionen so viele Dächer mit Schneestoppern?

Wie beurteilen Sie das?

Unser Dach hat eine Neigung von 39 Grad.

Vielen Dank


Dachexperte

Laut Hessischer Bauordnung § 29 Dächer (7) gilt: "Bei Dächern an Verkehrsflächen und über Eingängen sind Vorrichtungen zum Schutz gegen das Herabfallen von Schnee und Eis anzubringen, soweit die Verkehrssicherheit dies erfordert.". Vorrichtungen ist ein allgemeiner Begriff, insofern ist mit "Schneestophaken" die Verordnung formal erfüllt. Vorausgesetzt diese wurden fachgerecht geplant und installiert. Allerdings können in Städten und Gemeinden weitergehende Auflagen gelten. Hierzu empfehlen wir Ihnen einfach bei Ihrem zuständigen Bauaufsichtsamt nachzufragen. Warum nun in den "südlicheren" Gebieten vermehrt auch Schneestopper zum Einsatz kommen hat einen ganz einfachen Grund. Diese sind oft die schneereicheren Gebiete (bis zu Schneelastzone 3, zum Vergleich Hessen od. Rheinland Zone 1 oder 2, max. 2a). D.h. die Schneemenge auf dem Dach ist regelmäßig größer. Rutscht nun diese Schneemenge gegen z.B. nur ein Schneefanggitter sind die statischen Beanspruchungen für das Gitter bzw. den Traufbereich sehr hoch. Schneestophaken verhindern dies weil der Schnee hierdurch flächig auf der ganzen Dachfläche gehalten wird.