Neuer Wohnraum

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Ich moechte mein Dach als Wohnraum nutzen, d. h. das vorhandene Dach neu eindecken und abdichten lassen, neue Fenster einsetzen etc. Brauche ich eine Baugenehmigung wenn ich die Struktur des Daches nicht veraendere und den Raum aber nun als 1. Zimmer appartement mit Bad nutzen moechte? Wenn ja wo stelle ich den Antrag dazu? Muss ich auf jeden Fall einen Architekten einschalten, der ueberprueft ob die Statik des Hauses diesen Ausbau zulaesst?


Dachexperte

Hallo Frau Geier,

Ohne Ihr Objekt zu kennen, ich würde sagen ja, es ist ein Bauantrag / Genehmigung erforderlich. So wie ich Sie verstehe wollen Sie eine abgeschlossene Wohneinheit herstellen. Insofern berührt das mindestens den Brandschutz. Ich empfehle Ihnen daher als erstes bei Ihrem zuständigen Bauaufsichtsamt vorzusprechen um sicher abzuklären ob und nach welchem Verfahren ein Bauantrag einzureichen ist. Für die Erstellung der Bauantragsunterlagen ist ein Planer (Bauingenieur oder Architekt) einzusetzen der über eine Bauvorlageberechtigung verfügt. Mehr Infos zu diesem Thema finden Sie hier: de.wikipedia.org/wiki/Bauvorlageberechtigung bzw. in der für Sie gültigen Landesbauordnung. Grundsätzlich möchte ich Ihnen - auch ohne den Genehmigungsteil zu betrachten - dringend empfehlen eine Maßnahme dieser Größenordnung nicht ohne fachlichen Beistand anzugehen.