Flachdachsanierung

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Wir haben durch eine Fachfirma das Garagendach (ca. 100qm) sanieren lassen. Dabei wurde der Mittelablauf geschlossen und eine Bitumenlage (pye-g200ksp2,8) aufgeklebt, danach das Dach niveliert und eine weitere Lage Bitumenbahn (pye-pv200s5) aufgebracht. Das Regenwasser wird jetzt über eine Regenrinne abgeleitet. Ein Gefälle war nicht geplant.

Nun stehen auf dem Dach Pfützen und unser Mitbesitzer behauptet dies sei ein Mangel und fordert bevor er seinen Anteil zahlt Nachbesserung. Ist dies tatsächlich ein Mangel?


Dachexperte

Vorab wäre zu klären welche Art der Beschaffenheit und Anwendungskategorie Sie mit dem Unternehmer vereinbart haben. Gemäß der gültigen Flachdachrichtlinie (im Sinne der anerkannten Regeln der Technik) gilt: Grundsätzlich ist durch bautechnische Maßnahmen dafür zu sorgen, dass das auf die Abdichtung einwirkende Wasser dauernd wirksam so abgeführt wird, dass es keinen (bzw. nur einen geringfügigen) hydrostatischen Druck ausüben kann. Gefälle und Dachentwässerung sind zu planen: Flächen, die für die Auflage einer Dachabdichtung und/oder den damit zusammenhängenden Schichten vorgesehen sind, sollen für die Ableitung des Niederschlagswassers mit Gefälle von mindestens 2 % geplant werden. Gefällelose Konstruktionen sind prinzipiell möglich (wenn auch nicht zu empfehlen), bedürfen aber einer gesonderten Planung und Anforderungen an die Baustoffauswahl (sogenannte "Hochwertbahnen") und ist nur im Zusammenhang mit besonderen Schutzmaßnahmen zum Oberflächenschutz zulässig.