Dachbodenausbau

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Habe den Dachboden ausgebaut und eine richtige Treppe nach oben bauen lassen. Im Hausflur direkt vor der Treppe nach oben ist ein Fenster zur Außenwand. Muss ich bei Vermietung des Dachbodens nun noch durch die Deckenwand nach oben ein Rauchfenster mit Motor einbauen?


Dachexperte

Hallo und Danke für Ihre Frage!

Ob Sie eine zusätzliche Entrauchungsinstallation fürs Treppenhaus brauchen, kann Ihnen anhand der konkreten Gegebenheiten Ihr zuständiges Bauamt vorab mitteilen. Wahrscheinlich aber ist dies wie im EFH-Wohnbau üblich, nicht erforderlich, solange sich die Veränderungen im Rahmen der bestehenden Baugenehmigung bewegen. Für Einfamilienhäuser ist nach kleineren Umbauten i. d. R. auch kein formelles neues Brandschutzkonzept nötig.

Zum Hintergrund: Wann Hauseigentümer zum Einbau eines Rauchabzugsfensters verpflichtet sind, hängt nach der MBO (Musterbauordnung) vor allem von der Größe, Nutzungsart, Aufteilung und Geschossanzahl bzw. Höhe des Gebäudes ab. Kurz: Je größer, desto umfassender. Auch die Treppenhausbauart spielt eine Rolle (z. B. innen-/ außenliegend).

A. Hat Ihr Dachgeschoss einen separaten Eingang oder ist es Bestandteil Ihrer Wohnfläche? Gehen wir davon aus, dass es sich um ein gemeinsam genutztes Treppenhaus in einem freistehenden oder Reihenhaus mit separaten Eingängen für Sie selbst und Ihre Mieter handelt. Es sind also mehrere vollwertige Wohneinheiten statt bisher einer vorhanden. Dann liegt Ihr Haus immer noch in Gebäudeklasse 1 oder 2. Das ist für Sie günstig, denn es gelten hier nur moderate Brandschutzanforderungen auch bei der Ausstattung von Fluchtwegen.

B. Handelt es sich um eine Einliegerwohnung oder ein gut ausgestattetes Gästezimmer, ist die Situation nochmals eine andere, weil dann gar keine zweite baurechtliche Wohneinheit innerhalb des Hauses vorliegt. Was Sie sicherstellen müssen, sind nur ein ordnungsgemäßer erster und zweiter Rettungsweg. Letzterer wird für den neuen Wohnraum im DG am besten über ein geeignetes Dachfenster verlaufen. Denken Sie auch an die ebenfalls vorgeschriebenen Rauchwarnmelder.

Meine Empfehlung: Eine bundeseinheitliche Regelung gibt es zu dieser Thematik nicht. Fragen Sie im Zweifelsfall einfach sicherheitshalber bei Ihrer Baubehörde nach, ehe Sie teure Baumaßnahmen in Auftrag geben, am besten mit einer Übersichtsskizze des Gebäudes. Die meisten Bauämter ermöglichen eine persönliche Vorsprache. Erst fragen, dann bauen zahlt sich bei Brandschutzfragen aufgrund der je nach Bundesland recht unterschiedlichen Regelungen immer aus.

Mit freundlichem Gruß, Ihr Dachexperte