Belüftung Dachraum

L

Sehr geehrte Damen und Herren,

bei einem von mir überwachten Einfamilienhaus wirft die Belüftung des Dachraumes für mich Fragen auf. Es handelt sich um ein Einfamilienhaus mit 2 Vollgeschossen und einem Zeltdach.

Die raumabschließende Wärmedämmschicht befindet sich in der Decke über dem OG. Sie ist als Zwischensparrendämmung mit raumseitiger Dampfbremse (keine Klimabahn) ausgeführt.

Seitens der ausführenden Firma ist keine Belüftung des kalten Dachraumes (z.B. über Belüftungsöffnungen im Gesimskasten, vorgesehen. Lediglich eine diffusionsoffene Unterspannbahn wurde verbaut. Da es jedoch über eine Bodentreppe einen regelmäßig genutzten Zugang gibt, kann natürlich der Eintrag feuchter Luft, derzeit auch auch Baufeuchte, nicht vermieden werden. Können Sie mir sagen, ob diese Ausführung den Regeln der Technik entspricht ?

Für Ihre Bemühungen bedanke ich mich im voraus .

 

Mit freundlichen Grüßen

 


Dachexperte

Hallo,

zunächst wäre entscheidend was geplant worden ist. Wenn es sich dann so verhält wie Sie beschreiben, nämlich dass kein luftdichter Abschluss (z.B. im Bereich der Bodentreppe) sichergestellt ist, so ist zwangsläufig sicherzustellen dass der Dachraum belüftet werden kann.

Die Fachregel schreiben für unterlüftete Dächer klar vor, dass eine Firstentlüftung vorhanden sein "soll" und nur in Ausnahmefällen darauf verzichtet werden kann. Ich empfehle bei Unterlüftung immer sowohl First- u. Traufentlüftung auszuführen. Nur so kann sich sicher ein Luftstrom einstellen. Siehe auch www.dach.de/services/dachlexikon/kaltdach/