Asbestsanierung Grundschuldach

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Sehr geehrte Damen und Herren, an der Grundschule unseres Sohnes soll ein Gebäudeteil saniert werden. Hierbei sind Asbest-Wellplatten zu entsorgen. Es gibt eine abgehängte Zwischendecke, auf der sich bisher die Schadstoffe ablagern konnten, da es durchgeregnet hat. Meine Frage nun: Wie genau muss denn der fachgerechte Rückbau erfolgen? Gibt es notwendige Evakuierungszeiten, die eingehalten werden müssen, z.B. zum Raumluftaustausch o.Ä.? Ich hörte von einem vorgeschriebenen Sarkophagbau mit Luftschleuse im öffentlichen Bereich. Trifft das so zu? Welche einzelnen Rückbau- und Entsorgungsmaßnahmen sind vorgeschrieben und wo kann man sie nachschlagen? Ich bin ziemlich besorgt und möchte gerne auf Äußerungen des Trägers angemessen und informiert reagieren können, möchte aber dann auch nicht überreagieren. Daher ist mir fundiertes Basiswissen hier wichtig. Vielen Dank im Voraus.


Dachexperte

Sehr geehrte Frau Grabs,

Grundsätzlich gehe ich davon aus, dass die Maßnahmen zur Asbestsanierung gerade in diesem Fall (öffentlicher Träger des Vorhabens) ausreichend geplant und fachgerecht durchgeführt werden. Bei einer Asbestsanierung ist zu beachten, dass diese Arbeiten nur von Firmen ausgeführt werden dürfen, welche über einen Sachkundenachweis gemäß TRGS 519 (Technische Regeln für Gefahrstoffe; Asbest-, Abbruch-, Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten) verfügen. In besonderen Fällen, d.h. wenn die Sanierung dann erfolgen muss wenn sich das Objekt ganz oder teilweise in Nutzung befindet, sind sicher zusätzliche Vorkehrungen zu treffen, welche im Sanierungskonzept beinhaltet sein sollten. Dieses sollte / müsste vorliegen und auch einsehbar sein. Weitergehende Informationen zum Thema Asbest bekommen Sie bei Ihrem zuständigen Umweltamt oder auch z.B. hier: www.umweltbundesamt.de/themen/gesundheit/umwelteinfluesse-auf-den-menschen/chemische-stoffe/asbest