Altes Asbestdach nach Sturmschaden reparieren?

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Zitat: >> Für Asbestbelastete Dächer, sofern es sich um fest gebundene Fasern handelt, besteht derzeit noch kein Sanierungszwang sofern Sie ohne Schäden sind. Sie dürfen jedoch nicht verändert oder "repariert" werden. <<

 

" NICHT REPARIERT WERDEN"

 

Können Sie, bitte, das begründen da die Versicherung darauf besteht, das Sturmgeschädigte Dach zu reparieren anstatt neu einzudecken. Die Fläche ist relativ klein und die Asbestplatten haben ihre Lebenserwartung schon überschritten. Danke im Voraus.

>>Niemand flickt ein altes Kleid mit einem Lappen von neuem Tuch; denn der Lappen reißt doch wieder vom Kleid, und der Riß wird ärger. Mat. 9;16<<


Dachexperte

Das Verständnis des Versicherers ist klar: Bei einem Dach (was nicht belastet ist), bezahlt man die zu reparierenden Anteile. Für diesen Teil will Ihre Versicherung wohl ja auch aufkommen. Allerdings stellt sich nun das Problem, dass Asbestdächer nicht repariert werden dürfen und die Versicherung will nicht die komplette Maßnahme bezahlen. Das ist auch nachvollziehbar. Beispiel: An einer 100 m² (Asbest-) Dachfläche sind 5 m² geschädigt und müssten repariert werden. Ist dem Versicherer zuzumuten das er den kompletten Abbruch, Entsorgung und die Neueindeckung bezahlt, weil nicht repariert werden kann? Das ist zu bezweifeln und kann im Klartext nur bedeuten: Sie müssten wohl für den Abbruch und die Entsorgung der Dachfläche aufkommen, die Versicherung trägt dann anteilig die Kosten für die Neueindeckung. Aber wir sind hier Techniker, keine Juristen. Bitte wenden Sie sich hierzu an einen Fachanwalt. Sollte für Ihre Neueindeckung z.B. Schiefer in Frage kommen möchte ich noch auf die Zuschuss- und Fördermöglichkeiten der Fa. Rathschek aufmerksam machen: Bundesweites Programm: http://www.rathscheck.de/Forum-fuer-Bauherren/Foerderprogramme/Asbest-und-Faserzementsanierung/?&d=1