2. Rettungsweg im Dachgeschoss eines Mehrfamilienhauses

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Hallo!

Meine Frage zum 2. Rettungsweg in einem Galeriegeschoss:

Wie überwinde ich die Brüstungshöhe des Dachflächenfensters? Die Höhe vom Fußboden zur Unterkante des Fensters beträgt ca. 1,50m. Muss davor eine massiver Zugang gebaut werden oder können wir auch eine mobile Treppe in dem Geschoss vorhalten und im Notfall an das Fenster rollen?


Dachexperte

Hallo und Danke für Ihre Frage! Nach der Musterbauordnung, die – mit wenigen Ausnahmen – weitgehend in die verschiedenen Landesbauordnungen übernommen wurde, gelten für ein Rettungswegfenster als zweiten Fluchtweg gesetzliche Mindestanforderungen (§ 37, Abs. 5 MBO). Sie müssen beispielsweise eine lichte Größe von mindestens 0,90 x 1.20 m haben. Die Brüstung darf sich maximal 1,20 Meter über dem Fußboden des Fluchtraums befinden. Bei Fenstern in Dachschrägen spielt zudem die Entfernung Unterkante Fenster – Traufkante eine Rolle, hier sind maximal 100 cm vorgesehen.

 

Da bei Ihnen die Höhendifferenz zum Fußboden 1,50 m beträgt, ist zum sicheren Ausstieg ein Podest oder eine andere feste Form der Aufstiegshilfe erforderlich. Von einer mobilen / rollbaren Lösung möchte ich Ihnen, abgesehen von der Genehmigungsproblematik, rein aus schon praktischen Gründen abraten (man muss sich die Anwendung nur einmal bei Rauch und Dunkelheit vorstellen).

 

Allerdings werden die Vorschriften von einzelnen Kreisen bzw. Gemeinden unterschiedlich angewandt. Vor allem bei Bestandsbauten werden gelegentlich brandschutztechnisch angemessene Ausnahmen toleriert. Hier lohnt sich in jedem Fall eine Anfrage bei der zuständigen Behörde.

 

Mit besten Grüßen,

 

Ihr Dachexperte