Ja Sie müssen. Der nachträgliche Ausbau des Dachgeschosses selbst stellt eine Nutzungsänderung dar und ist damit baugenehmigungs- bzw. anzeigepflichtig. Ich empfehle Ihnen daher schon sehr früh einen Fachmann einzubeziehen. Dies kann ein Architekt oder Bauingenieur sein. Dieser hat zunächst zu prüfen, ob der von Ihnen gewünschte Dachgeschossausbau baurechtlich zulässig ist und die Machbarkeit am Bestandsobjekt zu untersuchen. Weiter ist zu prüfen, ob das Haus denkmalgeschützt ist oder einer Gestaltungssatzung unterliegt.