Dachexperte

Hallo,

Flachdachabdichtungen sollten nach Regelwerk (hier die Flachdachrichtlinie) generell mindestens mit einem Gefälle von 2% ausgebildet werden. Unter bestimmten Voraussetzungen bzw. Notwendigkeiten kann davon abgewichen werden. Das sind dann Sonderfälle. Eindeckungen in Metall können aber bereits ab einer Dachneigung von 3°/ 5,2 % Dachneigung ausgeführt werden (z.B. Doppelstehpfalz: www.rheinzink.de/produkte/dachsysteme/dachdeckungssysteme/doppelstehfalz/ ). Ggf. werden dann Zusatzmaßnahmen wie ein regensicheres Unterdach erforderlich.