Sehr geehrter Herr Horvat,
Grundsätzlich ja. Bei einer Sanierung von diesem Umfang sind Sie per Gesetz (EnEV = Verordnung = Gesetz) dazu verpflichtet Maßnahmen zu ergreifen, die den Wärmeschutz des Gebäudes im Rahmen der Möglichketen zu verbessern. Dies kann in Ihrem Fall eine Dämmung der Dachschrägen oder aber eine Dämmung der obersten Geschossdecke sein. Die maßgeblichen Bestimmungen für Ihren Fall finden Sie z.B. hier:
www.enev-online.com/enev_2014_volltext/09_aenderung_erweiterung_anbau_von_gebaeuden.htm
www.enev-online.com/enev_2014_volltext/10_nachruestung_anlagen_und_gebaeude.htm
Weiterführende Informationen zur Dämmung Ihres Daches erhalten Sie z.B. hier:
www.isover.de/Home/Systemwelt/ISOVER-Steildach-Systeme/Garantiert-sichere-Loesung.aspx oder hier wenn es um die Geschossdecke zum Spitzboden geht: www.isover.de/Home/Daemmstoff-Portal/Bauteile/Decke/Decke-daemmen.aspx
Für Dachsanierungen im allgemeinen ist es möglich für den energetischen Teil (d.h. für die Dämmung/die damit verbundenen Maßnahmen) Förderprogramme oder Zuschüsse in Anspruch zu nehmen. Detaillierte Informationen für Ihre Region finden Sie z.B. hier www.foerderdata.de oder hier www.kfw.de/inlandsfoerderung/Privatpersonen/Bestandsimmobilien/ .
Ganz allgemein möchte ich Ihnen empfehlen sich eben nicht zuerst mit den Handwerkern auseinander zu setzen, sondern einen Fachmann (Bauingenieur, Architekt, Energieberater) vor Ort zu finden und gemeinsam nach einer technisch umsetzbaren, wirtschaftlichen und vor allem gesetzeskonformen Lösung zu suchen.