Sehr geehrte Damen und Herren,
ich habe vor ein Haus zu kaufen, welches folgende Problematik aufweist.
Das vorhandene Altbaudach ist ungedämmt und weist eine komplexe Konstruktion auf mit Wiederkehr und Gaupen in alle Richtungen. Ein Teil ist ausgebaut, aber wohl ungedämmt, da der Ausbau aus den 70er Jahren stammt. Eine Aufdachdämmung erscheint aufwändig und teuer.
Muss ich jetzt als dann neuer Besitzer die Zimmer abreißen um eine Innendämmung anzubringen zu können oder kann ich nur den bisher ungenutzten Dachbodenbereich voll dämmen.
Wie sieht hier die Gesetzeslage aus?
Vielen Dank für ihre Rückmeldung
Michael Woelki
Sg. Damen und Herren !
Im Zuge der Gesamtrenovierung unseres Mehrfamilieneigentumwohnhauses wird auch das Dach saniert (Kaltdach, neue Ziegel, Verblechung und Blitzschutz).
Muss nun der Eigentümer im Dachgeschoß für die Kosten des Ein- und Ausbaues der Dachflächenfenster aufkommen oder sind diese Kosten der gesamten Eigentumsgemeinschaft anteilsmäßig aufzuteilen.