Fördermittel für Sonnennutzer

Fördermittel für Sonnennutzer

Die Bundesregierung will den Anteil regenerativer Energiequellen ausbauen und unterstützt daher die Installation von Solaranlagen.

Fördermittel für Sonnennutzer


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Über eine halbe Million Hauseigentümer haben bereits staatliche Fördermittel in Anspruch genommen. Darüber hinaus gibt es verschiedene Programme auf Ebene der Bundesländer. Auch viele Kommunen und lokale Energieversorgungsunternehmen fördern die Nutzung der Sonne. Grundsätzlich gilt immer, dass Anträge auf Förderung vor Baubeginn gestellt werden müssen.
 
Wer sich für eine Photovoltaik-Anlage entscheidet, der kann zinsverbilligte Darlehen aus dem neuen Programm „Solarstrom erzeugen“ der staatseigenen Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) nutzen. Diese können über die Hausbank bei der KfW beantragt werden. Günstig und langfristig sicher finanziert werden 100 Prozent der Kosten – inklusive Messeinrichtungen, Planung, Montage und Netzanschlüsse – bis zu einer Summe von 50.000 Euro. Die Kredite haben eine Laufzeit von 20 Jahren, der Zinssatz bleibt während dieser Zeit unverändert. Die ersten drei Jahre sind tilgungsfrei: In dieser Zeit werden lediglich die Zinsen vierteljährlich auf den abgerufenen Kreditbetrag berechnet, aber der Kredit muss noch nicht zurückgezahlt werden. Wird eine Laufzeit von 10 Jahren gewählt, gibt es maximal zwei tilgungsfreie Anlaufjahren. Danach werden vierteljährlich Rückzahlraten abgebucht. Zudem können jederzeit auch Teilbeträge kostenfrei getilgt werden.
 
Durch das Erneuerbare-Energie-Gesetz (EEG von 2000) profitiert der Hausbesitzer auch direkt von seinem erzeugten Solarstrom: Seit 2004 gibt es für jede Kilowattstunde 57,4 Cent vom Energieversorger – sofern die Anlage nicht mehr als 30 Kilowatt Leistung hat. Diese Vergütung ist auf 20 Jahre garantiert, allerdings sinken die Fördersätze langsam. Für Kleinanlagen, die 2005 auf dem Hausdach errichtet werden, gibt es mindestens 55,1 Cent pro Kilowattstunden. Wer erst 2006 damit beginnt, Solarstrom zu produzieren, der erhält 52,9 Cent pro Kilowattstunde. Für fassadenintegrierte Photovoltaikanlagen zur solaren Stromerzeugung gibt es im Übrigen einen zusätzlichen Bonus von fünf Cent pro erzeugter und ins Netz eingespeister Kilowattstunde.
 
Solarwärme-Anlagen unterstützt der Bund mit direkten Zuschüssen: Pro installierten Quadratmeter Kollektorfläche (für Warmwasser) gibt es vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) 110 Euro. Bei einer Erweiterung beträgt der Zuschuss 60 Euro je Quadratmeter, unabhängig von der Größe der bestehenden Anlage. Ist die Fläche größer als 100 Quadratmeter, gibt es noch 60 Euro pro Quadratmeter. Auch wer eine bestehende Anlage erweitert, bekommt 60 Euro pro Quadratmeter neuer Kollektorfläche. Zur Erinnerung: Schon mit einer Kollektorfläche von lediglich zwei auf drei Meter lassen sich 60 Prozent des Warmwasserbedarfes eines Vier-Personen-Haushaltes decken. Allerdings müssen gewisse Kriterien erfüllte sein, sonst gibt es kein Geld: So verlangt die Bafa, dass die gewählten Kollektoren das Umweltlabel „Blauen Engel“ tragen.
 
Zur Finanzierung kann zusätzlich ein günstiger Kredit aus den KfW-Programmen „Ökologisch Bauen“ oder „CO2-Gebäudesanierung“ in Anspruch genommen werden:
„Ökologisch Bauen“ ermöglicht eine langfristige, zinsgünstige Finanzierung für den Einbau von solarthermischen Anlagen sowie der entsprechenden Heizungstechnik in Neubauten. Gefördert wird auch die Erstellung von KfW-Energiesparhäusern 40, 60 sowie von Passivhäusern. Das Programm garantiert auf zehn Jahre Zinsen unterhalb des Kapitalmarktniveaus. Mindestens das erste Jahr, höchstens die ersten fünf Jahre sind tilgungsfrei. Es ist möglich, den vollen Investitionsbetrag über die staatliche Kreditanstalt zu finanzieren. Beantragt wird das Darlehen über die Hausbank.
Wird die Sanierung der Heizung mit dem Einbau einer Solarwärmeanlage kombiniert, gewährt die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) über das Programm „CO2-Gebäudesanierung“ Darlehen mit attraktiven Zinssätzen von lediglich 1,4 Prozent. Voraussetzung für eine Förderung ist, dass das Haus vor 1979 errichtet und dass der Heizkessel vor dem 1. Juni 1982 eingebaut wurde. Ein weiterer Teilschuldenerlass von 20 Prozent winkt, wenn der Eigentümer nachweisen kann, dass nach der Modernisierung ein bestimmtes Maß an Kohlendioxid- und Energie eingespart wird.
 
Neben dem Bund bieten auch die Länder eigene Förderprogramme an. Diese lassen sich hier nicht darstellen und sollten direkt bei Banken oder über das Internet abgefragt werden. Besonders förderaktiv sind auch die Gemeinden und die örtlichen Stadtwerke. Aber aufgepasst: Die Höhe der Zuschüsse fällt von Kommune zu Kommune höchst unterschiedlich aus. Zudem laufen viele Programme oft nur kurze Zeit. Öffentliche Zuschüsse sind in der Regel nicht mit anderen öffentlichen Zuschüssen kombinierbar (Kumulierungsverbot). Gelder der Energieversorger und öffentliche Darlehen können jedoch zusätzlich zu öffentlichen Zuschüssen in Anspruch genommen werden. Auch manche Hersteller von Solaranlagen vergeben selbst Zuschüsse an ihre Kunden. In jedem Fall lohnt sich vor der Anschaffung einer Solarwärmeanlage eine gründliche Recherche. Die Vorlage eines Angebots vom Heizungsfachbetrieb wird bei vielen Förderprogrammen vorausgesetzt.
 
Auf dach.de ist die Fördermittel-Datenbank fe.bis integriert. Sie ermöglicht die umfangreichste und aktuellste in Deutschland für alle Vorhaben im Bereich Bauen, Sanieren und Energiesparen. fe.bis umfasst rund 4.900 Programme von Städten, Landkreisen, Gemeinden, Energieversorger, Bundesländer und des Bundes. Über die Online-Recherche erhält der User Informationen über alle Fördermöglichkeiten, die für sein Bau- oder Modernisierungsvorhaben in Frage kommen.
 
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