Alles, was Recht ist auf dem Dach
Alles, was Recht ist auf dem Dach

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Nach der Ergänzung vor einigen Jahren ist darin die „Nutzung erneuerbarer Energien“ als Aufgabe verankert. Photovoltaik- oder Solarthermie-Anlagen können demnach im Allgemeinen ohne Baugenehmigung installiert werden. Das gilt für Solaranlagen, die in die Dachfläche integriert oder an der Fassade errichtet werden.
Genehmigungspflicht besteht dagegen in einigen Bundesländern für Anlagen, die aus dem Baukörper hervorspringen. Auch einer Freiflächenanlage muss das Bauamt auf jeden Fall zustimmen. Weitere Einschränkungen können durch örtliche Bebauungspläne gegeben sein. Darin werden die Planungen einzelner Teilgebiete oder auch des gesamten Plangebietes konkret festgelegt – wie etwa die Höchstzahl der Wohnungen in Gebäuden, die Dachform, maximale Anzahl der Geschosse, die Bauweise und vieles mehr.
Wer als Wohnungseigentümer in einem Mehrfamilienhaus auf dem Dach eine Solaranlage errichten möchte, sollte allerdings vorab die Zustimmung aller anderen Hausbewohner einholen. Denn das Dach ist Teil des Gemeinschaftseigentums und kann somit nur im Konsens bebaut werden.
Da in der Regel für den Aufbau einer Solaranlage keine Baugenehmigung benötigt wird, ist auch keine Statikberechnung für die geplanten Installationen erforderlich. Trotzdem sollte die Anlage fest auf der Schräge fixiert sein, damit sie auch Stürme übersteht. Die meisten Haltegestelle moderner Solarsysteme sind so ausgelegt, dass keine Stabilitätsprobleme auftreten.
Schwierigkeiten kann allerdings bekommen, wer in einem denkmalgeschützten Haus wohnt. Denn Solaranlagen verändern das äußere Bild sowie den historischen Charakter eines Gebäudes und Aufgabe des Denkmalschutzes ist es ja gerade, die Zeugnisse menschlicher Geschichte und Entwicklung zu bewahren. Oft verlangen Banken daher vor einer Kreditzusage eine Stellungnahme der Stadt. Möglicherweise lässt sich der zuständige Denkmalschutzbeauftragen davon überzeugen, dass Solaranlagen heute keine optische Beeinträchtigung mehr darstellen, sondern mittlerweile Standard sind – wie Antennen, Lärmschutzfenster oder Garagen. Außerdem gibt es integrierte Anlagen, z.B. für Schiefer, die in den meisten Fällen auch konform mit dem Denkmalschutz sind.
Grundsätzlich sollte jeder, der eine Solaranlage auf seinem Dach installieren möchte – ob beim Neubau oder auf einem denkmalgeschützten Haus – sich vorab das Okay der zuständigen Bauordnungsbehörde geben lassen.
Genehmigungspflicht besteht dagegen in einigen Bundesländern für Anlagen, die aus dem Baukörper hervorspringen. Auch einer Freiflächenanlage muss das Bauamt auf jeden Fall zustimmen. Weitere Einschränkungen können durch örtliche Bebauungspläne gegeben sein. Darin werden die Planungen einzelner Teilgebiete oder auch des gesamten Plangebietes konkret festgelegt – wie etwa die Höchstzahl der Wohnungen in Gebäuden, die Dachform, maximale Anzahl der Geschosse, die Bauweise und vieles mehr.
Wer als Wohnungseigentümer in einem Mehrfamilienhaus auf dem Dach eine Solaranlage errichten möchte, sollte allerdings vorab die Zustimmung aller anderen Hausbewohner einholen. Denn das Dach ist Teil des Gemeinschaftseigentums und kann somit nur im Konsens bebaut werden.
Da in der Regel für den Aufbau einer Solaranlage keine Baugenehmigung benötigt wird, ist auch keine Statikberechnung für die geplanten Installationen erforderlich. Trotzdem sollte die Anlage fest auf der Schräge fixiert sein, damit sie auch Stürme übersteht. Die meisten Haltegestelle moderner Solarsysteme sind so ausgelegt, dass keine Stabilitätsprobleme auftreten.
Schwierigkeiten kann allerdings bekommen, wer in einem denkmalgeschützten Haus wohnt. Denn Solaranlagen verändern das äußere Bild sowie den historischen Charakter eines Gebäudes und Aufgabe des Denkmalschutzes ist es ja gerade, die Zeugnisse menschlicher Geschichte und Entwicklung zu bewahren. Oft verlangen Banken daher vor einer Kreditzusage eine Stellungnahme der Stadt. Möglicherweise lässt sich der zuständige Denkmalschutzbeauftragen davon überzeugen, dass Solaranlagen heute keine optische Beeinträchtigung mehr darstellen, sondern mittlerweile Standard sind – wie Antennen, Lärmschutzfenster oder Garagen. Außerdem gibt es integrierte Anlagen, z.B. für Schiefer, die in den meisten Fällen auch konform mit dem Denkmalschutz sind.
Grundsätzlich sollte jeder, der eine Solaranlage auf seinem Dach installieren möchte – ob beim Neubau oder auf einem denkmalgeschützten Haus – sich vorab das Okay der zuständigen Bauordnungsbehörde geben lassen.







