Müssen Solaranlagen genehmigt werden?
Müssen Solaranlagen genehmigt werden?
Wie in vielen Bereichen, so geben Bund und Länder auch für den Hausbau zunächst einen groben Rahmen vor. Es gibt ein übergeordnetes Baugesetz sowie von Land zu Land unterschiedliche Bauordnungen. Diese schreiben vor, Solaranlagen standsicher zu montieren und so zu gestalten, dass sie nicht verunstaltend wirken. Grundsätzlich sind Solaranlagen nach Bundes- und Landesbaugesetzen genehmigungsfrei, sofern sie an der Fassade oder in der Dachfläche des Hauses errichtet werden.
In einigen Ländern gibt es jedoch eine Genehmigungspflicht für Anlagen, die aus dem Baukörper hervorspringen. Einschränkungen können durch örtliche Bebauungspläne vorgegeben werden – auch für eigentlich genehmigungsfreie Anlagen. Wer auf einem denkmalgeschützten Gebäude Kollektoren oder Module installieren möchte, muss sich die Zustimmung der zuständigen Behörde holen. Bestehen Zweifel, ob für ein bestimmtes Gebiet örtliche Bauvorschriften bestehen oder der Denkmalschutz berührt ist, so sollte bei dem zuständigen Amt angefragt werden.
Steht das Gebäude unter Denkmalschutz, so muss ein offizieller Antrag auf Genehmigung gestellt werden. Dieser sollte vor allem folgendes enthalten: ein Foto des Gebäudes und der unmittelbaren Umgebung, eine Zeichnung der Seite des Gebäudes, an dem die Anlage angebracht werden soll und eine Projektbeschreibung mit allen technischen Details, wie beispielsweise Farbe, Kosten, Größe, technische Leistung. Geprüft wird dann anhand bestimmter Kriterien: Welche Bedeutung hat das Dach für das Gebäude und die umgebende Dachlandschaft, wie viel der Dachfläche deckt die Anlage ab, wie ist das Dach konstruiert und womit ist es eingedeckt, welche Bedeutung hat es für den Denkmalschutz.
Ist die Solaranlage dem Dach farblich angepasst oder integriert und wird bei der Platzierung auf architektonische Merkmale des Gebäudes geachtet, ist eine Genehmigung eher wahrscheinlich. Dies gilt auch, je kleiner die Anlage ist und je weniger sie in den Raum einwirkt, also zu sehen ist: Photovoltaik-Anlagen benötigen mehr Platz (nämlich um die zehn Quadratmeter) als Solarthermie-Anlagen (nämlich bei einem Vier-Personen-Haushalt um die sechs Quadratmeter). Ein Tipp: Erteilt die Denkmalschutzbehörde keine Genehmigung für die Solaranlage auf dem Dach, so kann die Fassade ein alternativer Standort sein.







