DACHLEXIKON

Risikolebensversicherung

Bauherren tragen meistens aufgrund der eingegangenen finanziellen Belastungen eine hohe Verantwortung für ihre Angehörigen. Der Gesetzgeber sieht für die Hinterbliebenen nur bis zu max. 60% der zum Zeitpunkt des Ablebens erworbenen Erwerbsminderungsrentenanwartschaften des Versicherten vor. Die Risikolebensversicherung schließt diese Versorgungslücke gegen äußerst geringe Prämien und nur im Falle der Ablebens des Versorgers bzw. des Versicherungsnehmers.

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