Niedrigenergiehaus

Obwohl es rechtlich gesehen keine eindeutige Definition für Niedrigenergiehäuser gibt, kann man sich an einigen Richtwerten orientieren. Weist ein Einfamilienhaus einen Heizwärmebedarfswert von weniger als 70 kWh pro Quadratmeter Wohnfläche und Jahr auf, kann von einem Niedrigenergiehaus gesprochen werden. Das sind entsprechend 7 l Heizöl pro m²/Jahr, die verbraucht werden. Stammt der Begriff „Niedrigenergiehaus“ noch aus der Zeit, als deren Energiebedarf deutlich unter dem Durchschnitt lag, so gilt die Bauweise nach der heutigen Energieeinsparverordnung (EnEV) als Standard. Niedrigenergiehäuser müssen dabei nicht zwangsläufig Neubauten sein. Mithilfe energetischer Sanierung können auch Altbauten den Standard erfüllen. Faktoren, die eine große Rolle bei Niedrigenergiehäusern spielen, sind:

 

  • eine möglichst kompakte Gebäudeform
  • eine gute Wärmedämmung der Außenwände bei Massivbauweise
  • Fensterflächen sollten wärmeschutzverglast sein und maximal einen U-Wert von 1,3 W/(m²K) erreichen
  • Dächer sollten maximal einen U-Wert von 0,15 W/(m²K) aufweisen (kann z.B. mit Aufsparren- oder Zwischensparrendämmung erreicht werden)
  • Kellerdecken und –wände müssen gut gedämmt werden
  • ein effizientes Heizsystem sowie eine ausreichende Lüftung zur Entweichung der Feuchtigkeit
  • Detaillösungen für Kältebrücken und Schwachstellen mit einbeziehen