DACHLEXIKON

Nachbarrecht

Das so genannte Nachbarrecht wird privatrechtlich durch das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) sowie die jeweiligen Ländergesetze geregelt. Die entsprechenden Gesetze enthalten Richtlinien zum Schutz vor Lärm- und Geruchsbelästigung, vor gefährlichen Anlagen und Einrichtungen sowie zu Grundstücksgrenzen und ähnlichem.
 
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