DACHLEXIKON

Mietzins

Der Mietzins ist der Gesamtpreis, den ein Mieter für die Überlassung eines Mietgegenstandes zu entrichten hat. Der Mietzins ist in der Regel monatlich im vorhinein zu bezahlen. Er setzt sich aus dem Hauptmietzins, den anteiligen Betriebskosten, den anteiligen Aufwendungen für Gemeinschaftsanlagen sowie einem allfälligen Entgelt für mitvermietete Einrichtungsgegenstände zusammen.
 
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