DACHLEXIKON

Hausratversicherung

Die Hausratversicherung deckt entstandene Schäden an der Einrichtung ab, hervorgerufen durch Brand, Explosion, Blitzschlag, Anprall eines Kraft- oder Luftfahrzeuges, Hagel, Sturm, Leitungswasser, Raub, Vandalismus und Einbruchdiebstahl. Maßstab der Versicherungssumme ist der tatsächliche Wert des gesamten Hausrats.
 
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