DACHLEXIKON

Grundsteuer

Die Grundsteuer wird für bebaute und unbebaute Grundstücke, Wohnungseigentum und Erbbaurechte von der zuständigen Kommune einmal pro Jahr erhoben. Die Grundsteuer wird nach einheitlichen Grundsätzen, jedoch regional in unterschiedlicher Höhe berechnet. Bemessungsgrundlage ist der Einheitswert.

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