Gründung

Gründungen und Fundamente haben eine wichtige statische Aufgabe. Sie sorgen dafür, dass die Last des Bauwerks auf den Baugrund übertragen und dort gleichmäßig verteilt wird. Da die Festigkeit der Böden geringer ist als die Festigkeit der Baustoffe, werden lastverteilende Fundamente unter den tragenden Elementen des Bauwerks angeordnet. Zudem soll das Haus auch bei geringen Bewegungen des Untergrunds über viele Jahre hinweg standfest sein.

Eine Fundamentplatte (auch Gründungsplatte, Plattenfundament) ist notwendig, wenn der Untergrund eine zu geringe Tragfähigkeit aufweist, oder die Baulast zu hoch ist. Die gesamte Grundfläche kann dann über eine Stahlbeton-Platte als Fundament das Gewicht mittragen. Eine Stahlbewehrung sichert die gleichmäßige Verteilung der Gebäudelast. Ist das Grundstück mit hohem Grundwasserstand (bis zur Sohle) belastet, empfiehlt es sich zudem, das Gebäude durch den Bau einer Stahlbetonwanne nach unten und zu den Seiten hin abzudichten. Die Bodenplatte bietet sich besonders bei Gebäuden ohne Keller an. Vorteile hat diese Gründungsform bei den Baukosten: Lohnintensive Ausschachtungs- oder Schalungsarbeiten entfallen, weswegen auch bei tragfähigem Untergrund häufig die Entscheidung für eine Bodenplatte fällt.

Kein Gebäude kommt ohne eine frostsichere Gründung aus. Damit Minusgrade das Fundament nicht erreichen, müssen mindestens 80 Zentimeter Boden zwischen der Oberkante des Fundaments und der Oberkante der Baugrube liegen. Nur so ist sichergestellt, dass keine Schäden an den Wänden entstehen.