Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG)

Das Erneuerbare-Energien-Gesetz ist ein wesentlicher Vorantreiber der von der Regierung der Bundesrepublik beschlossenen Energiewende. Es wurde im Jahr 2000 beschlossen und folgte auf das seit  1991 existierende Stromeinspeisegesetz. Das Prinzip des EEG besteht darin, dass Betreiber von Anlagen zur regenerativen Energieerzeugung über eine Laufzeit von 20 Jahren einen festen Vergütungssatz für ihren Strom erhalten. Für eine einzelne Anlage bleibt der Vergütungssatz gleich, jedoch wird er für Anlagen, die später ans Netz gehen, jährlich um einen gewissen Prozentsatz gesenkt. Dadurch sollen Anreize zur Kostenreduzierung und Entwicklung von Innovationen geschaffen werden. Ein weiterer wichtiger Bestandteil des Gesetzes ist der Einspeisevorrang erneuerbarer Energie in das Stromnetz. Seit Bestehen des Gesetzes gab es zahlreiche Novellen, um die aktuellen Anforderungen zu erfüllen. Die letzte Überarbeitung fand im Jahr 2012 statt. Dank des Gesetzes hat sich der Anteil der regenerativen Energien am deutschen Stromverbrauch von 6,4% im Jahr 2000 auf 25% im Jahr 2012 erhöht.