DACHLEXIKON

Die Energie-Einsparverordnung kurz erklärt

Die Energieeinsparverordnung 2002 (EnEV) ist für Haus und Haustechnik eine große Herausforderung: Der Energieverbrauch neu errichteter Häuser muss künftig - gegenüber den bislang geltenden Anforderungen - noch einmal um 30 Prozent gesenkt werden. Das Niedrigenergiehaus ist somit zum Standard geworden. Das gelingt nur, wenn Hülle (Mauerwerk, Dach, Fenster, Türen) und Anlagentechnik (Heizung, Lüftung, Warmwasser) optimal zusammen wirken.

Die EnEV kombiniert die Wärmeschutzverordnung mit der Heizanlagenverordnung. Es reicht nicht mehr aus, nur den Wärmeschutz zu maximieren - ausschlaggebend ist der Jahres-Primärenergiebedarf: Berücksichtigt wird neben dem Wärmeverbrauch auch die Effizienz der Heizungsanlage sowie die des eingesetzten Brennstoffes. Auch Energieverluste durch Lüftung sowie Zugewinne durch Solaranlagen werden mit einbezogen. Die Berechnungen erfolgen auf Grundlage entsprechender DIN-Normen (insbesondere DIN 4108-6 und DIN 4701-10). Grundlage ist eine hochwärmedämmende Gebäudehülle, die Energieverluste minimiert. Hier bietet eine massive Konstruktion gewisse Vorteile. Wärmebrücken können aufgrund der homogenen Bauweise besonders leicht vermieden werden - damit bleiben auch Transmissionswärmeverluste gering. Eine vernünftige Luftdichtheit gemäß DIN 4108-7 verhindert, dass teuer erzeugte Heizenergie verloren geht und Bauschäden, etwa aufgrund von Durchfeuchtung, entstehen.

Nicht weniger wichtig ist die Haustechnik. Dazu zählen Heizung und Warmwasser- sowie Solar- und Lüftungsanlagen. Die EnEV verlangt eine effiziente Heizungsanlage, die den Brennstoff möglichst verlustarm in Wärme umwandelt und im Haus verteilt. Gas-Brennwertkessel verfügen über den höchsten Wirkungsgrad. Diese Technik gewinnt zusätzliche Wärme aus dem bei der Verbrennung entstehenden Wasserdampf.

Gegenüber Standardanlagen reduzieren sich die Anlagenverluste so um bis zu 50 Prozent. Optimal ergänzt wird die Heizanlage durch eine nach der Sonne sowie auf solare Zugewinne ausgerichtete Architektur. Sonne, wie auch andere regenerative Energieträger (Holz, Biomasse), verbrauchen keine bestehenden Ressourcen was von der EnEV honoriert wird.

Der schnellste Weg, den Energiebedarf zu berechnen, ist das Heizperiodenbilanzverfahren gemäß DIN 4108-6: Dabei werden zuerst Heizwärmebedarf (Qh) und Wärmebedarf für die Warmwasserbereitung (Qw) addiert. Die Effizienz der Heizanlage sowie der Primärenergiefaktor fließen über die Primärenergieaufwandszahl ep in die Rechnung mit ein: Die Summe Qh und Qw wird mit ep multipliziert.

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