Die Beleihungsgrenze ist ein prozentualer Wert des Beleihungswertes. Beträgt der Beleihungswert einer Immobilie 200.000 Euro, ergibt sich bei einer Beleihungsgrenze von 80% ein absoluter Wert von 160.000 Euro. In Höhe dieses Betrags ist eine Finanzierung möglich. Bei einer Finanzierung über diesen Betrag hinaus sind entsprechend zusätzliche Sicherheiten zu erbringen.
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